Blaulicht | 25.09.2020

Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Branche Kurier-, Express- und Paketdienstleister

Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf

Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf

Koblenz/Region. Mehr als 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 17. September in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister. Bei der Schwerpunktprüfung kontrollierte die FKS insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Seit dem 1. Januar 2020 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro je Stunde. Überprüft wurde zudem auch die Nachunternehmerhaftung, die seit dem 1. Juli 2020 gilt. Die Nachunternehmerhaftung regelt die Erfüllung der Zahlungspflicht und Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmern, die im Bereich der Kurier, Express- und Paketdienste tätig sind. Die Einsatzkräfte haben insgesamt rund 8.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie in über 250 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft. Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 16 Strafverfahren wegen Betrug, illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel und Urkundenfälschung. Ferner wurden 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren überwiegend wegen Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und dem Nichtmitführen von Ausweispapieren eingeleitet. In rund 1.600 Fällen sind noch weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Im Bezirk des Hauptzollamtes Koblenz waren mehr als 60 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Es wurden rund 390 Personen von 81 Unternehmen befragt. Hier sind noch in 34 Fällen weitere Sachaufklärungen notwendig. Überwiegend handelt es sich hierbei Verstöße gegen die Mindestlohnvorschriften und um Vorenthalten von Arbeitsentgelt.

Pressemitteilung Hauptzollamt Koblenz

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