Ortsgemeinde Hillscheid
„30“ zum Schutz der Kleinsten
Hillscheid. In der Waldstraße und in der Römerstraße sind immer viele Kinder auf dem Weg zur Schule oder zu den Kindergärten und zurück nach Hause unterwegs. Zu deren Schutz wurden kürzlich dort mehrere große „Dreißig“ auf den Straßen aufgebracht. Diese Kennzeichnung dient nur zur Erinnerung, denn in der Ortsgemeinde gilt ja allgemein die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (Zone 30). Davon sind lediglich die Landesstraßen 309 und 310 ausgenommen, hier darf innerorts maximal 50 km/h gefahren werden. Darauf ist besonders beim Schulanfang zu achten.
