Insolvenzverfahren der Aktiengesellschaft
41 Mitarbeiter verlieren ihre Arbeitsplätze
Zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Betriebsrat der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr wurde ein Sozialplan vereinbart
Das laufende Insolvenzverfahren der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr endete nun für 41 Mitarbeiter des Traditionsunternehmens mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes. Nach der Umstrukturierung des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter entstanden die Villa Sibilla GmbH und die Medical Fitness GmbH, deren Mitarbeiter vom Arbeitsplatzverlust nicht betroffen sind. Für die verbliebenen Mitarbeiter der Muttergesellschaft, die sich ausschließlich mit der Vermietung und Verpachtung des Immobilienvermögens der Aktiengesellschaft beschäftigen soll, sah der Insolvenzverwalter hingegen keine Beschäftigungsmöglichkeiten mehr.
Bad Neuenahr. Der Insolvenzverwalter der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr (AGBN), Rechtsanwalt Jens Lieser, hat mit dem Betriebsrat der Aktiengesellschaft am 03.08.2016 einen Interessenausgleich und einen Sozialplan vereinbart. Nach der Umstrukturierung der AGBN zum 01.07.2016 in die zwei Tochtergesellschaften Villa Sibilla GmbH und Medical Fitness GmbH verblieb ein Teil der Mitarbeiter, die nicht in die beiden Bereiche wechseln konnten, bei der Muttergesellschaft. In diese Gesellschaft widmet sich nun der Vermietung und Verpachtung der Immobilien der AGBN. Für dieses neue Geschäftsmodell werden die Beschäftigten der Muttergesellschaft jedoch nicht mehr benötigt. „Der Insolvenzverwalter hat dem Betriebsrat darüber informiert, dass eine Fortsetzung des bisherigen Geschäftsbetriebs in der AGBN nicht möglich ist und daher das operative Geschäft eingestellt wird,“ erklärte der Pressesprecher des Insolvenzverwalters auf Nachfrage des BLICK aktuell. Für die verbliebenen 41 Mitarbeiter gibt es leider keine anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeiten in dem Unternehmen. Die Mitarbeiter wurden freigesellt und erhalten nun zum Ende des Monats ihre Kündigung. In der Villa Sibilla GmbH bleiben 50 Mitarbeiter und in der Medical Fitness GmbH
5 Mitarbeiter beschäftigt. Die Einstellung des operativen Betriebs der Aktiengesellschaft bedeutet jedoch nicht, dass die AGBN aufgelöst wird.
Aufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebs ist mit dem Betriebsrat ein Interessenausgleich vereinbart worden. Zuvor hatte der Insolvenzverwalter die Möglichkeit der Bildung einer Transfergesellschaft besprochen und dem Betriebsrat die Chancen und die Vorteile einer solchen Einrichtung für die Mitarbeiter erläutert. Der Betriebsrat hat hingegen die Bildung einer Transfergesellschaft abgelehnt, da kein hinreichendes Interesse seitens der Belegschaft bestand. Somit wurde zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Betriebsrat die Umsetzung eines Sozialplans vereinbart, der für die betroffenen Mitarbeiter eine nach einem bestimmten Punktesystem gestaffelte Abfindung vorsieht. Hierbei werden Lebensalter, Betriebszugehörigkeit sowie familiäre Aspekte für die Auszahlung der Abfindung herangezogen. Die für die Beschäftigten schmerzlichen Konsequenzen der Umstrukturierung und des Arbeitsplatzverlustes war der vorerst letzte Akt im Insolvenzdrama der AGBN.
Die Hoffnungen ruhen nun auf dem Konzept und dem finanziellen Engagement des neuen Investors, sodass zumindest langfristig negative Effekte für den Heilbad - Standort Bad Neuenahr durch die Insolvenz der Aktiengesellschaft vermieden werden können. hs
