Politik | 28.07.2017

Präventiver Kinderschutz im Kreis Ahrweiler

60.000 Euro für Frühe Hilfen und Familienhebammen

Träger bekommen Zuschüsse von Kreis und Bund - Angebote für junge Eltern

60.000 Euro für Frühe Hilfen und Familienhebammen

Kreis Ahrweiler. Für die Kinderschutz-Initiative „Frühe Hilfen“ im Kreis Ahrweiler gibt es jetzt 60.000 Euro an Kreis- und Bundesmitteln, die über das Jugendamt an mehrere Träger ausgezahlt werden. Die sozialen Hilfen unterstützen Eltern frühzeitig bei der Erziehung und Gesundheitsförderung ihrer Kinder.

Der Kreis Ahrweiler engagiert sich nach den Worten von Landrat Dr. Jürgen Pföhler gemeinsam mit Trägern der freien Jugendhilfe, Kindertagesstätten sowie zunehmend Schulen und dem Medizinsektor. Das erklärte Ziel: Eltern sollen frühzeitig bei der Erziehung und Gesundheitsförderung ihrer Kinder begleitet und gefördert werden. „Wir wollen früh und nachhaltig für Kindergesundheit und Kinderschutz sorgen“, betont der Landrat.

Unter dem Titel „Familien in Bewegung“ hat der Jugendhilfeausschuss 2012 ein Rahmenkonzept beschlossen. Im kreisweiten Netzwerk engagieren sich unter anderem der Kinderschutzbund, die Schwangerenberatung der Caritas, die Familienbildungsstätte, Donum Vitae, das Gesundheitsamt sowie Vertreter der Kindertagesstätten. Die Federführung liegt beim Jugendamt der Kreisverwaltung.

Projekte im Kreis Ahrweiler sind beispielsweise Elterntreffs, Angebote für junge Mütter, präventive Elterntrainings und Angebote für Eltern von „Schreikindern“. Etabliert hat sich zudem der Einsatz von Familienpaten und Familienhebammen. Familienpaten werden über den Kinderschutzbund Ahrweiler vermittelt. Dabei handelt es sich um Frauen und Männer mit unterschiedlichen Berufserfahrungen, die betreffende Familien entlasten. Junge Eltern können darüber hinaus auf die kostenlose Hilfe von Familienhebammen während der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr des Neugeborenen zählen. Dieses Angebot wird von der Caritas koordiniert und besteht zusätzlich zu den Leistungen der Hebammen, die von den Krankenkassen finanziert werden.

Die Zuschüsse stammen aus dem Jugendhilfe-Etat des Kreises und aus der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“. Der Gesetzgeber verfolgt im Bundeskinderschutzgesetz das Ziel, „Frühe Hilfen“ zu verstetigen. Angebote richten sich beispielsweise an Eltern, die bereits während der Schwangerschaft unterstützt werden. Gesundheitsrisiken und Vernachlässigungen der Kinder gilt es zu vermeiden. Damit verbunden ist auch das Engagement des Kreises als Jugendhilfeträger, werdenden Eltern Unterstützung anzubieten in Fragen der Partnerschaft und der elterlichen Beziehungskompetenz. Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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