Politik | 20.12.2019

Hinweis der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm

Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am 31.12. und 01.01.

Foto: pixabay/photogrammer7

Weißenthurm. Die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm weist aus gegebenem Anlass auf die erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz hin. Gemäß § 23 dieser Verordnung ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Dies gilt auch am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres, sprich in der Silvesternacht.

Von besonderer Bedeutung im Gebiet der Verbandsgemeinde Weißenthurm ist diese Rechtsvorschrift unter anderem in den nachfolgenden Örtlichkeiten einschließlich der angrenzenden Straßen und Plätze:

Bassenheim: Walpotplatz aufgrund der historischen Bebauung und der Pfarrkirche.

Kaltenengers: Hauptstraße im Umfeld der Pfarrkirche.

Kettig: Hauptstraße, Andernacher Straße, Dorfplatz, Bassenheimer Straße, Weißenthurmer Straße im Umkreis der Pfarrkirche sowie von Wohneinrichtungen.

Mülheim-Kärlich: Andernacher Straße, Kapellenplatz, Kolpingplatz, Bassenheimer Straße, Pfarrer-Rödelstürtz-Straße, Kirchstraße, Schulstraße in der Stadt Mülheim-Kärlich im Bereich der Pfarrkirchen und von Wohneinrichtungen.

Sankt Sebastian: Kirchstraße (Dorfplatz), Kesselheimer Straße (Seniorenheim).

Urmitz: Kirchstraße, Rheinstraße und Rheingraben im Umfeld der Pfarrkirche.

Weißenthurm: Berliner Straße (Seniorenheim) und Kirchstraße.

Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen geahndet werden können. Wir bitten um Beachtung.

Pressemitteilung

Verbandsgemeindeverwaltung

Weißenthurm

Foto: pixabay/photogrammer7

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Heidi Wittenschläger-Prange : Private Investoreren oder Gesellschaften bedeutet auch immer Gewinnmaximierung. Da fallen halt nicht so lukrative Abteilungen raus. Für eine HNO OP bei Kindern muss man dann sehr lange warten. Aber ein Kind was nicht hört, kann auch nicht sprechen.
  • Mitarbeiter Krankenhaus Remagen : Die Diskussionen über „Zentralisierung“ und „Strukturreformen“ mag auf dem Papier sinnvoll wirken, in der Realität bedeuten sie das, was wir in Remagen erleben: Den abrupten Verlust eines Krankenhauses!...
  • K. Schmidt: 1. Kann ich nachvollziehen, da gebe ich Ihnen/den Linken recht. 3. wäre auch wünschenswert, alleine der Bereich Geburt ist in den letzten Jahren doch massiv kaputtreformiert worden. Punkt 2 kann ich aber...

Krankenhausschließung nicht mehr abzuwenden

  • Uwe Holthaus: Diese Schliessung ist ein ganz herber Verlust , nicht nur für Remagen, sondern für die ganze Region. Nicht nur das tolle Krankenhaus , sondern auch die eingegliederten Praxen werden geschlossen, 118...

Remagen: Neue Beschilderung „Am Güterbahnhof“

  • Frank Haderlein : Der Schilderwald wächst, schön ist anders. Der geneigte Durchfahrer könnte sich in Schilda wähnen. Außerdem trugen die links und rechts parkenden Fahrzeuge mit.E. zur Verlangsamung des Durchgangsverkehrs bei.
Dauerauftrag
Hausmeister
Wir helfen im Trauerfall
Jörg Schweiss
Image
Heimersheimer Weihnachtsmärktchen, 29. – 30.11.25
Anzeige verkaufsoffener Sonntag
Andernach Mitte Card
Pellets_ SO 10 -  Adventszauber in Bad Hönningen
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel

Stadt Mayen informiert über die Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Stallpflicht verlängert bis Ende Dezember

Mayen. Zum Schutz vor der Ausbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest) hat die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als zuständige Tierseuchenbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen und diese nun bis zum 31. Dezember verlängert. Diese verpflichtet alle Geflügelhalterinnen und -halter im Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz sowie der Stadt Koblenz, ihr Geflügel ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen zu halten, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern.

Weiterlesen

Dauerauftrag
Recht und Steuern
Imageanzeige
Daueranzeige
Stadt Linz
Mitarbeiter für Verkauf/Büro (m/w/d)
Nikolausmarkt in Oberbreisig
Nikolausmarkt in Oberbreisig
Heimersheimer Weihnachtsmärktchen, 29. – 30.11.25
Weihnachtsdorf Andernach
Black im Blick
Vereinbarter Test-Sonderpreis
Black im Blick
Late-Night Shopping 2025
Nur Anzeigenteil berechnet
Kaufmännischer Leiter / Assistenz Geschäftsführung
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0503#