Politik | 19.12.2022

Kreistag beschließt Gebührenerhöhungen

Abfallgebühren steigen zum Jahreswechsel um ein Viertel an

Explodierende Kosten durch Energiekrise und den Ukraine Krieg seien für die Gebührenerhöhung verantwortlich - der Markt für Altpapier ist stark eingebrochen

Foto: Pixabay.com

Von unserem Mitarbeiter Volker Jost

Kreis Ahrweiler. Um etwa ein Viertel teurer werden die Abfallgebühren im Kreis Ahrweiler ab dem 1. Januar 2023, das beschloss der Kreistag jetzt einstimmig. „Angesichts explodierender Kosten durch Energiekrise und Ukrainekrieg ist es uns dennoch gelungen, die Gebührenerhöhung insgesamt noch moderat zu gestalten“, kommentierte Landrätin Cornelia Weigand (parteilos). Sie wies zudem darauf hin, dass die Gebühren seit 2017 und damit fünf Jahre lang konstant geblieben seien.

Die Flutkatastrophe im vergangenen Jahr habe nur geringen Einfluss auf die Gebührenerhöhung gehabt, lediglich drei Prozent seien auf eine nun geringere Zahl an Einwohnern gegenüber den Vorjahren zurückzuführen, wodurch die Gebühren nun von weniger Haushalten getragen werden müssten als zuvor.

Die Kosten von bislang mehr als einer 145 Millionen Euro allein für die Beseitigung von über einer Million Tonnen Flutabfällen seien dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Ahrweiler (AWB) bisher vollständig durch den Wiederaufbaufonds erstattet worden und belasteten somit nicht die Müllgebühren.

Verlust aus dem laufenden Jahr ausgleichen

Doch auch die Entsorgungsindustrie bleibe von deutlichen Kostensteigerungen vor allem in Energiesektor nicht verschont. So rechnet der AWB damit, dass 2023 die Kosten für die Abfallentsorgung gegenüber dem Vorjahr um rund 1,1 Millionen Euro steigen. Verantwortlich hierfür sind die höheren Kosten für Energie, Personal, Entsorgungsdienstleistungen und Investitionsgüter. Ein Ausgleich aus Wirtschaftsergebnissen der Vorjahre sei nicht mehr möglich. Der AWB erwartet für das laufende Jahr 2022 zudem einen Verlust von 493.000 Euro. Auch dieser müsse im kommenden Jahr ausgeglichen werden.

Den größten finanziellen Einbruch habe jedoch der Markt für Altpapier zu verzeichnen. Hier rechnet der AWB mit mehr als einer Million Euro an Mindererlösen, weshalb die Rückvergütung für gesammeltes Altpapier rigoros zusammengestrichen werden musste. „Dennoch kann es bei einer Rückvergütung für das Altpapier bleiben, um einen sichtbaren Anreiz zu bieten, Wertstoffe zu sammeln“, erklärte Werkleiter Sascha Hurtenbach. Er zeigt in einer Beispielrechnung auf, dass sich die Gebühren für Haushalte mit Biotonne je nach Haushaltsgröße im Durchschnitt zwischen 31,21 und 56,44 Euro pro Jahr erhöhen werden, „wenn gut sortiert wird und nur sechs Restmüll-Leerungen in Anspruch genommen werden.“ Das anspricht einer prozentualen Erhöhung zwischen 23,8 und 25,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Etwas moderater sieht es aus bei Eigenkompostierern ohne Biotonne, die mit Erhöhungen zwischen 23,39 und 27,48 Euro pro Jahr rechnen müssen, was einer Erhöhung zwischen 11,3 und 19,5 Prozent entspricht.

Kosten können reduziert werden

Jeder einzelne Haushalt könne jedoch aktiv dazu beitragen, die Mehrkosten zu reduzieren, so Hurtenbach. So seien in den Abfallgebühren grundsätzlich sechs Leerungen der Restmülltonne pro Jahr eingeschlossen. Im Durchschnitt benötige jeder Haushalt jedoch neun bis zehn Leerungen, je nach Tonnengröße. „Noch gezielteres Trennen des Abfalls kann dazu beitragen, eine oder mehrere Leerungen im Jahr einzusparen und damit die Kosten insgesamt zu mindern“, rechnete Hurtenbach vor. Eine zusätzliche Leerung schlägt, je nach Größe der schwarzen Tonne, mit 4,32 bis 12,97 Euro zu Buche.

JOST

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Leser-Kommentar
28.12.202211:27 Uhr
Helga Schittek

Möglicherweise wären die Gebühren auch ohne den Krieg in der Ukraine angestiegen. Außer Frage steht für mich ebenfalls, dass jeder einzelne Haushalt Abfall reduzieren kann.
Doch Mieter haben hier oft schlechtere und fallen durch dieses Raster, denn:

Abfall reduzieren und Gebühren sparen können nur Haushalte, die über eine eigene Tonne verfügen. Mieter, die sich diese mit mehren Parteien teilen müssen, haben hier das Nachsehen. Denn vier Mietparteien mit jeweils zwei Personen sind nun mal kein 8-Personen-Haushalt. Und die kriegt auch nicht unter einen Hut.

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