Datenschutzgrundverordnung birgt Gefahren
Abmahnkosten bei Datenschutzverstößen aussetzen
Rüddel: Abmahnmissbrauch zur DSGVO muss kurzfristig unterbunden werden
Kreisgebiet. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel sieht die Gefahr, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden könnte. Hintergrund ist, dass unseriöse Verbände und Kanzleien bereits Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO aussprechen.
„Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung gezielt ausnutzen. Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind gerade für kleine und mittlere Unternehmen ohne Rechtsabteilung oder auch Vereine ungewollte Regelverstöße nicht immer auszuschließen“, konkretisiert der Bundesparlamentarier.
Dies dürfe aber nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. „Dem wollen wir einen Riegel vorschieben. Durch eine kurzfristige gesetzliche Regelung kann die Kostenerstattung für Abmahnungen wegen Verstößen gegen die DSGVO für einen Übergangszeitraum von beispielsweise einem Jahr ausgeschlossen werden“, bekräftigt Erwin Rüddel.
Dadurch entfalle der wirtschaftliche Anreiz für Abmahnvereine und -kanzleien, und die Unternehmen hätten Zeit, neue Anforderungen durch die Datenschutzgrundverordnung umzusetzen, ohne sofort mit Abmahngebühren belastet zu werden. Pressemitteilung
Erwin Rüddel, MdB
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