Politik | 16.04.2018

Nach Grundsteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Ahnen: „Fortbestand der Grundsteuer muss gesichert werden“

Finanzministerin Doris Ahnen. Foto: © Finanzministerium RLP

Mainz. Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer festgestellt. Dazu erklärte Finanzministerin Doris Ahnen, die auch die A-Länder bei finanzpolitischen Themen koordiniert: „Für die Kommunen stellt das Grundsteueraufkommen einen unverzichtbaren Teil ihrer Einnahmen dar, da es sich hier - wie bei der Gewerbesteuer - um eine originäre kommunale Steuerquelle handelt. Es ist deshalb unabdingbar, den Fortbestand der Grundsteuer zu sichern.

Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, unverzüglich mit den erforderlichen Arbeiten zur verfassungskonformen Neuregelung des grundsteuerlichen Bewertungsrechts zu beginnen. Wir als Land Rheinland-Pfalz werden daran mitarbeiten und unsere Vorstellungen einbringen.“

Rheinland-Pfalz hatte zuletzt im November 2016 eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des Bewertungsgesetzes für Zwecke der Grundsteuer (sog. „Kostenwertmodell“) mit Nachdruck unterstützt. In der abgelaufenen Legislaturperiode hat der Bundestag sich nicht abschließend mit diesem Gesetzesvorhaben auseinandergesetzt. „Jetzt ist rasches, zielgerichtetes Handeln gefordert“, sagte Ahnen.

Aus Sicht der rheinland-pfälzischen Finanzministerin sollte die Grundsteuer auch künftig jedenfalls teilweise an den Wert der Immobilie anknüpfen. „Es ist wichtig, eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit weiterhin sicherzustellen“, sagte Ahnen.

„Darüber hinaus ist es Ziel der Landesregierung, dass eine Reform der Grundsteuer aufkommensneutral ist – also die Steuerzahler als Ganzes nicht mehr belastet als bisher“, so die Finanzministerin. Das Grundsteueraufkommen belief sich 2017 in Rheinland-Pfalz insgesamt auf rund 580 Mio. EUR (bundesweit ca. 14 Mrd. Euro). In Rheinland-Pfalz unterliegen ca. 2,4 Mio. wirtschaftliche Einheiten (Grundstücke) der Bewertung für Zwecke der Grundsteuer (bundesweit ca. 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten).

Das höchste deutsche Gericht hatte über drei Richtervorlagen des Bundesfinanzhofs sowie über zwei Verfassungsbeschwerden zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundbesitzes als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer zu befinden. Die Einheitswerte für den Grundbesitz, d.h. für land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie für Grundvermögen, werden nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes in den alten Bundesländern noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse vom 1. Januar 1964 ermittelt, in den neuen Ländern sogar vom 1. Januar 1935.

Die Systematik der Bewertungsvorschriften führt nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts bei der Feststellung der Einheitswerte zu gleichheitswidrigen Wertverzerrungen, deren Hauptursache darin liegt, dass die seit 1964 eingetretenen tiefgreifenden Veränderungen im Gebäudebestand sowie auf dem Immobilienmarkt nicht in die Bewertung mit einbezogen werden.

Der Gesetzgeber ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nunmehr aufgefordert, bis spätestens 31.12.2019 eine verfassungskonforme Neuregelung für die grundsteuerliche Bemessungsgrundlage zu schaffen. Für die verwaltungsmäßige Umsetzung des neuen Rechts räumt das Gericht eine Übergangsfrist von fünf Jahren ab Verkündung der Neuregelung ein; bis dahin ist das geltende Recht weiterhin anwendbar.

Pressemitteilung Ministerium für Finanzen Rheinland-Pfalz

Finanzministerin Doris Ahnen. Foto: © Finanzministerium RLP Foto: Georg Banek

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
17.04.201807:06 Uhr
Uwe Klasen

Zitat: „Fortbestand der Grundsteuer muss gesichert werden“ und „Es ist wichtig, eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit weiterhin sicherzustellen“ ---- Bei den ständig verkündeten Rekorkeinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden wäre es an der Pflicht der Verantwortlichen die Leistungsfähigkeit der Steuerzahler sicherzustellen und diese zu entlasten!

Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Lena: Diversität ist wichtig: Der Wolf reguliert Überpopulationen ( z.B. Schwarzwild, Rehwild). Für schlecht geschützte Herdentiere sind die Besitzer verantwortlich.
  • Peter 1: Trotzdem ist der Wolf hier vollkommen überflüssig.
  • Walter Miller : Ein verpixeltes Bild von der durch den Wolf getöteten Ziege. Was will man damit ausdrücken ? Das ein Wolf besonders grausam ist ? Er ist ein Geschöpf der Natur - nicht mehr und nicht weniger. Im Gegensatz zu den 467.000 Jägern in Deutschland.
  • Michael Geiger, 56337 Eitelborn: Michael Geiger, Leider kann ich die Losnummern aus der Ziehung vom 28.03.26 im Globus Bubenheim nicht finden.. Warum nicht
  • Dietmar Gläsener: Leider kann ich meine Gewinnlos Nummern , Ziehung vom 28.03.26 im Clobus in KO-Bubenheim nicht abrufen im Internet. Woran liegt es? D. Gläsener, 56237 Nauort
  • S. Bastian: Herr Winkelmann, Sie werden doch ihren eigenen Artikel kennen. Zitat: "Verbandsbürgermeister Jan Ermtraud machte in einer Rede deutlich, dass die Maßnahmenliste einerseits das Ergebnis eines vertrauensvollen...
  • Andreas Winkelmann: Hallo Frau Roth, von "vertrauensvoll" steht nichts im Bericht. Und die veränderte Maßnahmenreihenfolge ist ausdrücklich erwähnt. Gleich zu Anfang ist auf die dem Ratsinformationssystem zu entnehmenden Details verwiesen, wo u..a.
  • Dagmar Both: Guten Morgen Herr Winkelmann, herzlichen Dank für ihre Berichterstattung. Wenn sie von einer vertrauensvollen Abstimmung im Abstimmungsprozess zum Sondervermögen berichten, - dann gilt dies leider nicht für die Freien Wähler.
Dauerauftrag
Dauerauftrag Imageanzeige
Anzeige "Rund ums Haus"
Innovatives rund um Andernach
Doppelseite PR/Anzeigen
Koblenz blüht
Rund ums Haus
Anzeige KW 14
Feierabendmarkt Bad Neuenahr / o.B. Sponsoring
Empfohlene Artikel
21

Sinzig. Der CDU Stadtverband Sinzig bietet in diesem Jahr wieder eine Bürgerreise an: vom 30. September (Mittwoch) bis 4. Oktober (Sonntag) fahren wir mit einem modernen Reisebus der Firma Welter-Reisen nach Berlin.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Symbolbild. Foto: Adobe Stock
83

Bonn. Am kommenden Samstag (04.04.2026) findet in Beuel und in der Bonner Innenstadt der „Bonner Ostermarsch 2026“ statt. Zu dieser Friedensdemonstration erwarten die Veranstalter rund 500 Teilnehmende. Die Versammlung beginnt um 13:00 Uhr auf dem Mirecourtplatz am Beueler Rheinufer. Von dort aus ist folgender Aufzugsweg vorgesehen:

Weiterlesen

Schülerinnen und Schüler der Bienenklasse 3c der KGS Meckenheim sind am Standort Meckenheim der Bücherbrücke in die Bücher vertieft. Foto: Stadt Meckenheim
24

Bücherbrücke Meckenheim/Alfter stärkt Lesefreude bei Kindern

Bibfit-Programm bringt Vorschulkinder spielerisch in die Bibliothek

Meckenheim. Die Bücherbrücke Meckenheim/Alfter verzeichnet eine rege Nutzung durch Kindertagesstätten und Schulen im Rahmen der Leseförderung. Unter den teilnehmenden Einrichtungen befinden sich unter anderem Blütentraum, Hüppekästchen, Rasselbande und zahlreiche weitere Kindertagesstätten. An beiden Standorten der Bücherei steht der Mittwochvormittag im Zeichen der Vorschulprogramme, bei denen die Kinder bib(liotheks)fit gemacht werden.

Weiterlesen

Anzeige Haushaltsauflösungen und Ankauf
Mülltonnen -Reinigung, bis auf Widerruf
Innovatives rund um Andernach
Oster-Anzeige
Schulze Klima -Image
Rund ums Hause Mayen/Mendig
Anlagenmechaniker
Osterangebot
Hasenhoppeln & Heimatshoppen
Kreishandwerkerschaft
Stellenanzeige
Angebotsanzeige (April)
Ostergrußanzeige
Anzeige Lange Samstage
Imageanzeige - Ostern
Stellenanzeige Kita