Politik | 01.03.2018

Betreuung von Grundschulkindern und Ferienangebote in Bendorf

Aktueller Stand in Sachen Ferienbetreuung

Betreuung in der Hortgruppe „Haus des Kindes“

Auch die Bodelschwingh-Schule erweitert ihr Betreuungsangebot. GM

Bendorf. In seiner Sitzung im November 2017 hat der Stadtrat beschlossen, so schnell wie möglich im Einvernehmen mit den Schulen eine bedarfsgerechte Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten für alle Bendorfer Grundschulkinder und ein Angebot bedarfsgerechter Ferienbetreuung mit verschiedenen Vereinen und Gruppierungen zu schaffen. Die Verwaltung informierte die Stadträte in der jüngsten Sitzung über den Planungsstand und berichtete über erste Erfahrungen.

So bietet die Verwaltung in der ersten Osterferienwoche vom 26. bis 29. März eine Osterferienbetreuung für Grundschulkinder im Alter von sechs bis zehn Jahren an. Die Betreuung findet täglich statt von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr je nach Wetter in den Räumlichkeiten der Bodelschwingh-Schule oder auf dem Außengelände sowie der näheren Umgebung. Unter anderem sind Mal- und Bastelaktionen, Spiele und sportliche Aktivitäten, Aktionen mit den örtlichen Vereinen und Ausflüge geplant. Entsprechende Info-Flyer wurden an den Grundschulen an alle Schülerinnen und Schüler verteilt. Darüber hinaus werden in der zweiten Osterferienwoche vom 3. bis 6. April Tagesveranstaltungen wie Näh- oder Upcycling-Kurse angeboten.

Auch für die Sommerferien ist die Planung bereits vorangeschritten. So soll in der Zeit vom 23. bis 27. Juli (fünfte Ferienwoche) in Kooperation mit dem Verein Pfadfinder Brexbachtal eine ganztägliche Betreuung im Zeltlager Brexbachtal erfolgen. Zudem beabsichtigt die Verwaltung, Betreuungsangebote auch in der sechsten Ferienwoche durchzuführen. Die erste und zweite Woche bleibt weiterhin wie seit vielen Jahren in den bewährten Händen der Arbeiterwohlfahrt. Ferner soll in den Herbstferien zumindest eine einwöchige Betreuung angeboten werden.

Hinsichtlich der Ausweitung der Betreuungsangebote an den Grundschulen sind weitere Gespräche mit den Schulleitern erfolgt. Hierbei bestand Einigkeit, dass die bisherigen Betreuungsformen grundsätzlich weiter bestehen bleiben sollen. Bei der Medardus Schule als Ganztagsschule ist ein zusätzliches Betreuungsangebot geplant durch das Vorziehen der Betreuungszeit vor Schulbeginn von bisher 7.15 Uhr auf 7 Uhr und eine Verlängerung der Mittagsbetreuung von bisher 13.15 Uhr auf 13.45 Uhr. Der wöchentliche Betreuungsumfang steigt somit von bisher 8,75 Stunden auf 12,5 Stunden. Eine erste Erprobungsphase soll bereits nach den Osterferien anlaufen.

In der Bodelschwingh-Schule ist beabsichtigt, ab dem Schuljahr 2018/2019 eine Verlängerung der Nachmittagsbetreuung von derzeit bis 16 Uhr auf bis 17.30 Uhr anzubieten. Hierdurch steigt der wöchentliche Betreuungsumfang von zurzeit 23,75 Stunden auf zukünftig 31,25 Stunden.

Sofern sich darüber hinaus weitere Bedarfe für eine gewisse Mindestanzahl von Schülerinnen und Schülern zeigen, wird sich die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Schulen bemühen, diese ebenfalls zu realisieren.

Zum Punkt Betreuung in der Hortgruppe „Haus des Kindes“ hatte er Stadtrat in seiner Sitzung im November 2017 beschlossen, die Betreuungsleistung zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 einzustellen. Ferner, dass die Abgänge in der Gruppe ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 nicht durch Neuaufnahmen ersetzt werden. Im Hort werden aktuell 19 Kinder betreut, hiervon werden mindestens vier Kinder den Hort zum Ende des derzeitigen KiTa-Jahres verlassen, sodass die Anzahl auf 15 Kinder sinkt. Von den 15 Kindern wechseln im Sommer insgesamt drei Geschwisterkinder von der Kindertagesstätte in die Schule. Dies würde für die Familien bedeuten, dass die Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder zukünftig grundsätzlich an zwei Standorten erfolgen müsste, nämlich im Hort sowie in der Grundschule. Bei den Familien stehen deshalb Überlegungen an, beide Kinder bereits im KiTa- bzw. Schuljahr 2018/2019 an der Grundschule und somit an einem Standort nachmittags betreuen zu lassen. Hierdurch würde die Zahl der Hortkinder auf unter 15 sinken. Die Mindestkinderzahl einer Hortgruppe beträgt jedoch 15 Kinder, wodurch ein weiterer Hortbetrieb bereits im KiTa-Jahr 2018/2019 in Frage gestellt wird.

Der Stadtrat hat daher einstimmig beschlossen, seinen Beschluss dahingehend abzuändern, dass Neuaufnahmen von Geschwisterkinder in Hort „Haus des Kindes“ für das KiTa-Jahr 2018/2019 möglich sind, um den Bestand der Hortgruppe im KiTa-Jahr 2018/2019 zu sichern.

Auch die Bodelschwingh-Schule erweitert ihr Betreuungsangebot. Foto: GM

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