Politik | 24.07.2023

„BLICKwinkel – Pro und Contra im Fokus: Senkung des Wahlalters: Sollten 16-Jährige schon wählen dürfen?“ in BLICK aktuell 28/23

Alles beim Alten belassen

Es ist doch ganz einfach: Entweder man ist volljährig/mündig - oder nicht! Mit allen Rechten und Pflichten! Punkt!

Stattdessen wird an gewissen Stellen „herumgeknabbert“:

- Im (Jugend-)Strafrecht ist von 18 bis 21 Jahren die Beurteilung der Mündigkeit ins Ermessen des Richters gestellt. Wahlweise ist man dann Jugendlicher/Heranwachsender/Erwachsener...

- Beim Führerschein braucht man auch nicht mehr bis 18 zu warten...

- und nun auch noch beim Wahlalter...

Einen Handy-Vertrag darf man dagegen nicht abschließen, ins Fitness-Studio auch nicht. Das verstehe, wer will!

Meine persönliche Meinung (nicht zuletzt nach Jahrzehnten Tätigkeit in der Jugendhilfe):

Bitte belasst es auch (und gerade!) hinsichtlich des Wahlalters beim Alten!Ulrich Höltermann,

Niederbreitbach

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