„BLICKwinkel – Pro und Contra im Fokus: Senkung des Wahlalters: Sollten 16-Jährige schon wählen dürfen?“ in BLICK aktuell 28/23
Alles beim Alten belassen
Es ist doch ganz einfach: Entweder man ist volljährig/mündig - oder nicht! Mit allen Rechten und Pflichten! Punkt!
Stattdessen wird an gewissen Stellen „herumgeknabbert“:
- Im (Jugend-)Strafrecht ist von 18 bis 21 Jahren die Beurteilung der Mündigkeit ins Ermessen des Richters gestellt. Wahlweise ist man dann Jugendlicher/Heranwachsender/Erwachsener...
- Beim Führerschein braucht man auch nicht mehr bis 18 zu warten...
- und nun auch noch beim Wahlalter...
Einen Handy-Vertrag darf man dagegen nicht abschließen, ins Fitness-Studio auch nicht. Das verstehe, wer will!
Meine persönliche Meinung (nicht zuletzt nach Jahrzehnten Tätigkeit in der Jugendhilfe):
Bitte belasst es auch (und gerade!) hinsichtlich des Wahlalters beim Alten!Ulrich Höltermann,
Niederbreitbach