Politik | 16.12.2016

Stadt Sinzig wegen Mobbing vor Gericht

Angestellter des Wasserwerks klagt

Sinzig. Das kommt auch nicht alle Tage vor: Ein Angestellter des Sinziger Wasserwerkes verklagt die Stadt Sinzig wegen Mobbing.

Rund 20 Zuschauer verfolgten den nur rund 13 Minuten dauernden Prozess vor dem Koblenzer Arbeitsgericht, der im Saal 27 des Sinziger Amtsgerichtes stattfand.

Der Mann arbeitet seit 1993 für die Stadt Sinzig. Und der jetzige Prozess hat eine Vorgeschichte. Denn der Mitarbeiter wurde 2012 gekündigt, und er klagte dann Mitte 2013 erfolgreich auf seine Wiedereinstellung. Seitdem fühlt sich der Sinziger allerdings gemobbt und hat die Stadt deswegen jetzt verklagt.

Eigentlich gab es nur ein Ergebnis bei der Verhandlung: Beide Parteien sollen nun bis 15. Januar prüfen, ob sie mit einem güterichterlichen Vorverfahren einverstanden sind. Unter den vielen Sinziger Bürgern waren auch die Stadtratsmitglieder Friedhelm Münch und Klaus Hahn.

Denn zurzeit laufen ja einige Prozesse zwischen der Stadt und ihren Angestellten.

Für die Stadt Sinzig war der Andernacher Fachanwalt für Arbeitsrecht, Matthias Görgen, erschienen.

Ein städtischer Vertreter selbst erschien auch dieses Mal nicht im Saal. Bürgermeister Wolfgang Kroeger ist noch krankgeschrieben.

Arbeitsrichter Michael Vogel war von Beginn an bemüht, beide Seiten zu einer Einigung zu bewegen.

Die Klageschrift des 47-Jährigen umfasst nach Aussage seines Anwalts Klaus Michael Ahnenfelder 184 Seiten. Der Angestellte des Sinziger Wasserwerks führte aus, dass die vergangenen Jahre für ihn massiv problematisch gewesen seien.

Kläger will beschäftigt bleiben, Stadt möchte Arbeitsverhältnis beenden

In der kurzen Verhandlung wurde deutlich, dass es eigentlich zwei unvereinbare Positionen gibt. Die Stadt drängt wohl auf ein Ende des Arbeitsverhältnisses, notfalls über die Einigung über eine Abfindung.

Der Kläger selbst will bei der Stadt beschäftigt bleiben, weil er sich mit allen anderen Lösungen erheblich schlechter stellen würde, so sein Anwalt. Beide Parteien haben nun bis 15. Januar Zeit für eine Stellungnahme. Dann wird sich zeigen, ob es zu dem von Richter Vogel vorgeschlagenen güterichterlichen Vorverfahren kommt, oder ob der Prozess mit einem Kammertermin entschieden wird. Der Streitwert der Klage liegt bei 37.000 Euro Schadensersatz.

BL

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