AfD im Kreis Ahrweiler
Antragsbegründung überzeugte nicht
Kreis Ahrweiler. In seiner September Sitzung hatte der Jugendhilfeausschuss über die Förderung dreier Kindertagesstätten für neue, vorbildhafte innovative Konzepte oder Projekte zur Verbesserung der Chancen benachteiligter Kinder zu entscheiden. Zwei von drei Antragsbegründungen sowie die jeweilige Bewertung der Kreisverwaltung überzeugten dabei die Vertreterin der AfD-Fraktion; eine hingegen nicht. Aus Sicht der Fraktion stellte die Begründung einer der antragstellenden Kindertagesstätten unter dem Punkt „Vorhabensbezogene Aspekte“ im Kern auf die steile Annahme ab, dass „Personen aus anderen Ländern mit anderen Kulturen ständig“ sozialen Benachteiligungen ausgesetzt seien.
Dass es Kinder von Migranten im sozialen Miteinander in der Gesellschaft schwerer haben und im Einzelfall auch Benachteiligung erfahren ist unbestritten. Die Faktoren hierfür sind vielfältig: z.B. eine neue Umgebung in die hineingefunden werden muss und eine neue Sprache, die zu lernen ist. Aber auch auf die Eltern, die sich in eine für sie fremde Sprache Kultur und Sprache hineinfinden müssen und dabei zugleich verständlicherweise ihre eigene Sprache und Kultur bewahren möchten, warteten Herausforderungen. Denn in ein fremdes Land überzusiedeln erfordert auch die Bereitschaft, das Andere und Neue des Gastlandes für sich anzunehmen, ohne sich „selbst“ kulturell zu verlieren. Hierfür sind aber gerade in Deutschland die Voraussetzungen besonders gut. Hat doch in unserem Land die Willkommenskultur einen besonders hohen und auch gelebten Stellenwert.
Bei aufmerksamen Lesen des Antragstextes kann aber schon der Eindruck aufkommen, dass bei den Antragstellern eher ein Verständnis überwiegt, wonach Kinder von Migranten gesellschaftlich eine strukturelle gesellschaftliche Benachteiligung erfahren, die es zu beheben gilt. Aus Sicht der AfD-Fraktion ist ein solches Verständnis nicht nachvollziehbar, Es überrascht zudem, dass dieser Antrag mehrheitlich Zustimmung gefunden hat. Das z.B. Elternbriefe nicht verstanden werden und hier sind offenkundig Familien von Migranten gemeint, ist aber nun sicher keine inhärente „soziale Benachteiligung“ durch die gastgebende Gesellschaft wie im Antrag beispielhaft beschrieben, sondern eher ein Defizit in persönlicher Sprachkompetenz, das sich beheben ließe. Die Antragsteller erklärten, sie beabsichtigen mit ihrem Konzept eine Verbesserung der Chancen von Migrantenkindern zu erreichen. Diese Chancen fördert man gewiss nicht dadurch, dass der gastgebenden Gesellschaft pauschal unterstellt wird, sie würde Migrantenkinder „ständig“ sozial benachteiligen. Ein solches Verständnis von „sozialer Benachteiligung“ passt schlicht nicht zu der Realität der in Deutschland gelebten Willkommenskultur.
In der Gesamtabwägung konnte die Vertreterin der AfD-Fraktion der Förderung dieses Konzeptes nicht zustimmen. Die getroffenen Annahmen zu sozialer Benachteiligung überzeugten nicht.
Pressemitteilung
der AfD-Kreistagsfraktion