Politik | 12.02.2021, 12:26 Uhr

Erwin Rüddel hat sich in Berlin für Betroffene aus Wahlkreis stark gemacht

Antragstellung für Überbrückungshilfe III gestartet

Region. „Es gibt positive Nachrichten auch für Betroffene aus meinem Wahlkreis: Ab sofort ist die Antragstellung für Überbrückungshilfe III freigeschaltet und online. Der Bund hat den Weg freigemacht, dass Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten können, die nicht zurückgezahlt werden muss“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder werde ab März erfolgen. „Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021“, betont der Parlamentarier.

Bei der Überbrückungshilfe III werden die Kriterien für die Antragsberechtigung vereinfacht. Sofern ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat, beispielsweise weil der Betrieb aufgrund Corona schließen musste oder weil wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden kamen, kann es Überbrückungshilfe III beantragen. „Die Überbrückungshilfe können Unternehmen für jeden Monat beantragen, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021“, so Rüddel.

Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich wie bislang am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt. Bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet. Bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent beträgt die Erstattung der förderfähigen Fixkosten bis zu 60 Prozent. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.

Bund ritt in Vorleistung

„Damit die Hilfen schnell bei den Betroffenen ankommen, wird auch bei der Überbrückungshilfe III ein Abschlag über den Bund, konkret die Bundeskasse, gezahlt. Der Bund tritt hiermit quasi in Vorleistung für die Länder, die weiterhin für die regulären Auszahlungen zuständig sind“, äußert Rüddel mit dem Hinweis, das Abschlagszahlungen bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe betragen können, maximal 100.000 Euro je Fördermonat.

Somit können Unternehmen für den gesamten Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III maximal 800.000 Euro Abschlagszahlungen erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen bis zu 400.000 Euro können ab dem 15. Februar 2021 fließen. Abschlagszahlungen über 400.000 Euro werden ab Ende Februar ausgezahlt. Die reguläre Auszahlung nach Antragsbearbeitung durch die Länder startet im Monat März 2021.

Es gibt einen Musterkatalog fixer Kosten, die erstattet werden können. Dazu zählen: Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben sowie Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen, der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung etc., Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert.

Schließlich können bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten sowie Marketing- und Werbekosten gefördert werden. Neu bei den erstattungsfähigen Kostenpositionen sind Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50 Prozent sowie Investitionen in Digitalisierung. Für beide Bereiche werden nunmehr auch Kosten berücksichtigt, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind.

„Konkret werden entsprechende Kosten für bauliche Maßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat erstattet, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Digitalinvestitionen können einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden“, teilt der heimische Abgeordnete mit.

Neuerungen

Neuerungen bei den erstattungsfähigen Kosten gibt es für diejenigen Branchen, die besonders hart von der Krise betroffen sind, wie Reisebüros und Reiseveranstalter, die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, den Einzelhandel, die Pyrotechnikbranche und für Soloselbständige. Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, können im Rahmen der Überbrückungshilfe III die ‚Neustarthilfe‘ beantragen. Eine Antragstellung für die Neustarthilfe ist voraussichtlich noch im Februar möglich.

„Mit diesem einmaligen Zuschuss von maximal 7.500 Euro werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Auch Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse von bis zu 14 zusammenhängen Wochen ausüben, sowie unständig Beschäftigte mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen von unter einer Woche, können im Rahmen der Neustarthilf berücksichtigt werden“, bekräftigt Erwin Rüddel.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Pressemitteilung

Erwin Rüddel MdB (CDU)

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