Politik | 11.12.2019

Resolution des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Adenau zum Erhalt des Adenauer Krankenhauses

Ausbau des Adenauer Krankenhauses zu notfallmedizinischem Zentrum gefordert

Im Krankenhausplan des Landes Rheinlad-Pfalz 2019-2025 ist das St. Josef-Krankenhaus Adenau als ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung verankert.

Danach muss ein Allgemeinkranenhaus der Grundversorgung neben einer Inneren Abteilung auch über eine Fachabteilung Chirurgie verfügen, um eine wohnortnahe Versorgung für die am häufigsten auftretenden Krankheitsfälle absichern zu können.

Weiterhin gilt ein Krankenhausstandort als unverzichtbar, wenn durch seinen Wegfall mehr als 5.000 Menschen länger als 30 Autominuten fahren müssen, um eine Chirurgie, eine Innere Abteilung und eine Notfallversorgung zu erreichen.

Angesichts der Topographie des Adenaur Landes treffen diese Kriterien vollumfänglich auf den Krankenhausstandort Adenau zu, denn die nächsten Standorte in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Mayen, Daun oder Mechernich sind allesamt viel weiter als 30 Autominuten entfernt, von den Straßenverhältnissen im Winter ganz zu schweigen.

Darüber hinaus verfügt das Adenauer Land mit dem Nürburgring über einen touristischen Magneten, der jährlich rund 2 Millionen Besucher anzieht.

Bei Großveranstaltungen, wie beispielsweise Rock am Ring kommen an einem Wochenende rund 90.000 Menschen am Nürburgring zusammen, was fast schon einer Großstadt wie Trier entspricht. Im Bereich Polizeiinspektion Adenau sind jährlich durchschnittlich rund 1.200 Verkehrsunfälle zu verzeichnen, davon durchschnittlich 60 Unfälle mit Schwerverletzten.

Der Träger des St. Josef-Krankenhauses Adenau, die Marienhaus GmbH hat bereits die Schließung der stationären Chirurgie zum Jahresende verkündet. Aktuellen Aussagen zufolge zieht sich das Krankenhaus im kommenden Jahr voraussichtlich auch aus dem Notarztdienst zurück.

Darüber hinaus ist das St. Josef-Krankenhaus zwischenzeitlich kein lokales Traumazentrum mehr, was weitreichende Konsequenzen für den Rettunsdienst hat, denn bei Unfällen darf in der Regel nur ein zertifiziertes Traumazentrum angefahren werden.

Angesichts dieser Entwicklung ist die Bevölkerung im Adenauer Land in großer Sorge um ihr Krankenhaus, und damit einhergehend um eine notärztliche Versorgung.

Um im ländlichen Raum nicht zu Patienten „zweiter Klasse“ degradiert zu werden, fordern der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Adenau, der Stadtrat Adenau sowie die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Adenau den Krankenhausträger, die Kostenträger sowie die Landesregierung Rheinland-Pfalz auf, alles daran zu setzen, das St. Jost-Krankenhaus Adenau als ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung auszustatten, und zwar so, wie es im Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019-2025 festgeschrieben ist. Dazu gehören eine Inneren Abteilung, eine Fachabteilung Chirurgie sowie ein Notarztdienst.

Gefordert wird zudem der im Landeskrankenhausplan beschriebene Ausbau des Adenauer Krankenhauses zu einem notfallmedizinischen Zentrum mit entsprechenden Ausbildungskapazitäten in der Notfallmedizin.

Der Landesregierung Rheinland-Pfalz zufolge ist der Krankenhausstandort Adenau für die Region unverzichtbar, so dass man sich mit einer Minimallösung nicht zufriedengebe.

Verbandsgemeinderat Adenau

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