Politik | 11.02.2020

Stadtrat beteiligt die Öffentlichkeit

Ausstellungsgelände soll am Keppergäßchen entstehen

Unterhalb des Klosters Calvarienberg sollen Weinbau, Gartenbau, Landwirtschaft und Obstbau präsentiert werden

hBad Neuenahr-Ahrweiler.„Am Keppergäßchen“ unterhalb des Klosters Calvarienberg in Ahrweiler will die Stadt im Rahmen der Landesgartenschau 2022 Weinbau, Gartenbau, Landwirtschaft und Obstbau präsentieren. Vor allem sollen dort Innovationen in diesen Bereichen modellhaft gezeigt werden. Zudem plant man eine Kleingastronomie in Verbindung mit Weinbau sowie die Vermarktung regionaler Produkte. Dafür müssen allerdings auf Rebflächen und bislang ungenutzten Wiesen Präsentationsflächen angelegt werden, weshalb der Bebauungsplan geändert werden muss. „Wir sehen das in Zusammenhang mit der Kleingartenanlage ‚Auf Ergen‘ als flächengrößtes Laga-Projekt im Stadtteil Ahrweiler“, führte CDU-Stationsvorsitzender Christoph Kniel aus. Die hier geplante Präsentation von Weinbau, Gartenbau, Landwirtschaft und Obstbau stelle auch einen historischen Bezug zum ehemaligen Kloster Calvarienberg her, welches über Jahrhunderte mit diesen Themen in der praktischen Tagesarbeit verbunden gewesen sei. Durch die ebenfalls vorgesehene Umlegung des Ahrtal-Radweges wäre das Plangebiet im Westen erfreulicherweise stärker angebunden und wohl auch frequentiert. Eine im Rahmen der Landesgartenschau geplante gastronomische Nutzung werde die Verweildauer für diesen Teil des Ausstellungsgeländes sicherlich verlängern und die Attraktivität steigern, hoffte Kniel.

Irrgarten im Weinberg soll entstehen

Im Einzelnen soll es dort Informationen zum Weinbau an der Ahr, einen Irrgarten im Weinberg, einen ständiger Weinausschank sowie eine Verkaufsstelle für regionale Produkte geben. Mitüberplant werden soll aus Gründen der städtebaulichen Ordnung der Gartenbaubetrieb Wershofen, der ebenfalls in diesem Plangebiet seinen Sitz hat. Ein Teil dieser Ausstellungen und Nutzungen soll nämlich auf dessen Betriebsgelände abgewickelt werden.

Nachdem zwischenzeitlich ein Fachbeitrag mit FFH-Vorprüfung erstellt worden sei und dem Vorhaben demnach weder artenschutzrechtliche Belange entgegenstünden, noch erhebliche Auswirkungen auf das nahegelegene FFH-Gebiet Ahrtal und dessen Schutzziele zu erwarten sei, habe man einen Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet, berichtete der Erste Beigeordnete Peter Diewald dem Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung. Dieser umfasse erste Planungsinhalte und Festsetzungen, welche sich auch am vorhandenen Bestand orientierten, und solle im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Je nach Planungsstand sollen die Festsetzungen im nächsten Verfahrensschritt entsprechend ergänzt werden. Dem stimmte der Stadtrat bei einer Enthaltung zu. JOST

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