Gesetzentwurf der CDU zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes
Balance zwischen Sonntagsschutz und lebendigen Innenstädten
Horst Gies MdL / Guido Ernst MdL: „CDU-Antrag berücksichtigt Sonntag als schützenswert bei gleichzeitiger Rechtssicherheit für einige verkaufsoffene Sonntage. Deshalb fordern wir die zeitnahe Umsetzung.“
Kreis Ahrweiler. Der Sozialpolitische Ausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags hat beschlossen, eine Anhörung zum CDU-Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes durchzuführen. Die CDU-Fraktion zielt mit ihrem Entwurf auf eine Präzisierung der gesetzlichen Regelungen zu verkaufsoffenen Sonntagen ab.
Hierzu erklären der sozial-und der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: Michael Wäschenbach: „Wir stehen ohne Wenn und Aber zum Schutz des Sonntags. Im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt es aber auch, die Arbeitsplätze im Einzelhandel zu sichern. Die Corona-Pandemie hat hier starke Spuren hinterlassen. Wir sind überzeugt: Streng limitierte verkaufsoffene Sonntage sind ein Hebel, um Innenstädte zu stärken und Insolvenzen abzuwenden.“ Horst Gies und Guido Ernst ergänzen: „Wir haben uns von Anfang an für eine praxisnahe Regelung eingesetzt, die den Schutz des Sonntags mit den Bedürfnissen des Einzelhandels, unserer Kommunen und vieler Kunden in Einklang bringt. Unser Vorschlag balanciert Sonntagsschutz und das Allgemeinwohlinteresse an lebendigen Innenstädten mit attraktiven Geschäften sehr umsichtig aus. Jetzt muss die Landesregierung handeln. Wenn es nach uns ginge, hätte der Einzelhandel schon jetzt eine rechtssichere Lösung für vier anlassunabhängige, verkaufsoffene Sonntage im Corona-Jahr 2020 und ab 2021 je einen pro Kalenderhalbjahr.“
Die beiden Abgeordneten weisen darauf hin, dass es in Rheinland-Pfalz, im Gegensatz zu mehreren anderen Bundesländern nur anlassbezogene Sonntagsöffnungen gibt. Das ermögliche immer wieder Klagen gegen diese Öffnungen. Dies wiederum führe dann zu Ungleichheiten und auch Benachteiligungen der Geschäfte, in deren Städten Klagen erfolgreich sind.
Die CDU möchte deshalb pro Halbjahr eine vom Anlass unabhängige Geschäftsöffnung ermöglichen. In diesem Jahr sollen sogar, um die hohen coronabedingten Ausfälle für die stationären Geschäfte auszugleichen, ausnahmsweise vier vom Anlass unabhängige Geschäftsöffnungen möglich sein. Das soll auch ein wenig die Nachteile gegenüber dem Onlinehandel berücksichtigen. Selbstverständlich sei bei diesen Maßnahmen die Entwicklung der Pandemie zu beachten.
Dr. Helmut Martin, der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, meint hierzu: „Natürlich wäre eine einvernehmliche gesetzliche Lösung wünschenswert. Es gilt aber auch, diese zeitnah umzusetzen, bevor es zu spät ist. Deshalb erwarten wir von der Ampel-Koalition, das Gesetzgebungsverfahren nicht unnötig zu verzögern und von allen Beteiligten, dass sie die Anhörung deren Auswertung konstruktiv und kompromissorientiert gestalten.“
Auch die Abgeordneten Gies und Ernst drängen darauf: „Wir wollen der heimischen Wirtschaft helfen und damit natürlich auch Arbeitsplätze sichern.“ Pressemitteilung
Guido Ernst MdL,
Horst Gies MdL
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