Bekanntmachung
Einsichtnahme in den Entwurf des Doppelwirtschaftsplanes für die Jahre 2027/2028
Gemäß § 97 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GemO) liegt der Entwurf des Doppelwirtschaftsplanes des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Unkel mit seinen Anlagen für das Doppelhaushaltsjahr 2027/2028 für die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Unkel zur Einsichtnahme bereit.
Die Einsichtnahme kann wie folgt erfolgen:
Elektronisch über die Website der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel unter www.vgvunkel.de, Rubrik „Rathaus – weitere Informationen – Finanzen – Haushaltspläne“, oder durch Einsichtnahme in der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Zimmer 3-13 im Abwasserwerk, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, während der allgemeinen Öffnungszeiten.
Vorschläge zum Entwurf des Wirtschaftsplans oder seinen Anlagen können innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntmachung in der Zeit vom 11.11.2026 bis einschließlich 25.11.2026 schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, oder elektronisch an info@vgvunkel.de eingereicht werden.
Unkel, 29.10.2026
Verbandsgemeinde Unkel
Karsten Fehr