Politik | 06.07.2021, 10:40 Uhr

SPD-Kreistagsfraktion Rhein-Sieg

Bezirksregierung bestätigt: Vergabe der Impf-IDs durch Landrat war rechtswidrig

Rhein-Sieg-Kreis. Die Entscheidung der Bezirksregierung Köln zur Dienstaufsichtsbeschwerde der SPD-Kreistagsfraktion vom 16. April 2021 liegt vor. In zwei von vier Punkten bestätigt die Bezirksregierung die Haltung der SPD. Sowohl die willkürliche Vergabe von Impf-ID’s durch das Büro des Landrates als auch das dadurch bedingte Impfen von Personengruppen außerhalb der damals geltenden Priorisierung mit Biontech werden von der Bezirksregierung Köln als Verstoß gegen die geltende Impfverordnung sowie als Verstoß gegen den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz bewertet. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die Bezirksregierung Köln über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Landrat noch nicht entschieden hat.

Dazu erklärt der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Denis Waldästl: „Die Entscheidung der Bezirksregierung ist eine Bestätigung für die viele Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Sieg-Kreis, die sich durch das Vorgehen des Landrates ungerecht behandelt gefühlt haben. Die klare Haltung der Bezirksregierung Köln ist ein Stoppschild für die Willkür des Landrates. Die Bestätigung unserer Position in diesen beiden wesentlichen Punkten der Dienstaufsichtsbeschwerde macht deutlich, dass eine Dienstrechtsverletzung des Landrates vorliegt.“

In der weiteren Prüfung der Dienstaufsichtsbeschwerde stellt die Bezirksregierung Köln fest, dass die Verimpfung des Sonderkontingentes AstraZeneca über die Hausärzte statt über das Impfzentrum im Einklang mit dem seinerzeit gültigen Impferlass stand. Bezogen auf die Weitergabe der Impf-ID’s an die kreisangehörigen Kommunen wird festgestellt, dass durch die nachträglich versendete Orientierungshilfe insgesamt kein Verstoß vorliegt.

Hierzu erklärt Denis Waldästl: „In diesen beiden Punkten stützt die Bezirksregierung Köln das Handeln des Landrates. Insofern ziehen wir unsere Kritik am Landrat in diesen beiden Punkten zurück. Die Kritik der SPD-Kreistagsfraktion an der Kommunikation des Landrates an die Bevölkerung zum Sonderweg als auch der Kommunikation mit den Kommunen bleibt bestehen.“

Im Gesamtergebnis bleibt festzustellen, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde der SPD-Kreistagsfraktion der richtige Weg war, dass Impfchaos im Rhein-Sieg-Kreis von neutraler Stelle überprüfen zu lassen.

Die SPD-Kreistagsfraktion zeigt sich derweil irritiert, dass der Landrat in seiner heutigen Pressemitteilung zu der Erkenntnis gelangt, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde „ganz überwiegend unbegründet“ sei. „Wenn man die Feststellung eines Verstoßes gegen die Impfverordnung sowie gegen den Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz als „überwiegend unbegründet“ bezeichnet, dann dürfte das an der Wahrnehmung vieler Bürgerinnen und Bürger vorbeigehen“, so Waldästl abschließend.

Pressemitteilung der

Geschäftsstelle der

SPD-Kreistagsfraktion Rhein-Sieg

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