FWG-Fraktion im Verbandsgemeinderat Bad Breisig
Blitzer in Bad Breisig
VG Bad Breisig. Es ist zutreffend, dass die FWG-Fraktion im Verbandsgemeinderat Bad Breisig mit ihrem Antrag, bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 zu den Ansätzen in Höhe von 39.000 Euro (Personal- und Sachausgaben für Blitzer-Projekt) und dem Betrag in Höhe von 72.500 Euro als hälftiger Ansatz für das „Blitzer-Fahrzeug“ getrennt abzustimmen, ihre ablehnende Haltung zu diesem aus Sicht der Fraktion unsinnigen und darüber hinaus für die Steuerzahler der Verbandsgemeinde teuren Projekt deutlich machen wollte.
Die FWG-Fraktion hatte am 22.02.2022 bei der Verwaltung Zahlen zur Unfallstatistik in der VG Bad Breisig angefordert. Demnach gab es beispielsweise in den Jahren 2019, 2020 und 2021 auf der B 9 im Stadtgebiet Bad Breisig jeweils zwei Verkehrsunfälle, die nach Mitteilung der Polizeiinspektion (PI) Remagen auf überhöhter Geschwindigkeit beruhten. Lt. Statistik der PI lagen im Jahr 2021 die Hauptunfallursachen im PI-Zuständigkeitsbereich mit 43 Prozent in den Tatbeständen „zu geringer Abstand“, 20,4 Prozent „Fehler beim Wenden und Rückwärtsfahren“ und nur 7,2 Prozent in einer „zu hohen bzw. nicht angepassten Geschwindigkeit“. Man fragt sich daher, ob es sich insbesondere bei der als Begründung für das Blitzer-Projekt immer wieder angeführten B-9-Ortsdurchfahrt Bad Breisig tatsächlich um einen derart gefährlichen Verkehrs-Brennpunkt handelt, der rechtfertigt, dass die Verbandsgemeinde Bad Breisig gemeinsam mit der Stadt Remagen – neben den einmaligen Anschaffungskosten von rund 170.000 Euro (Fahrzeug und weitere Anlaufkosten) - jährlich laufende Kosten in Höhe von rd. 293.000 Euro (je 146.500 Euro) je Kommune aufwendet. Hier stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Sehr optimistisch erscheint im Übrigen die Höhe der von der Verwaltung kalkulierten jährlichen Bußgeld-Einnahmen (für Remagen und Bad Breisig zusammen) in Höhe von 330.000 Euro (!) so dass nach der Berechnung der Verwaltung ein jährlicher Überschuss in Höhe von rd. 36.000 Euro (= 18.000 Euro je Kommune) zu erwarten sei.
Leider wird die Kalkulation bereits im ersten Jahr der Blitzer-Einführung Makulatur. Denn auf Nachfrage der FWG-Fraktion hat die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsberatung mitgeteilt, dass im Jahr 2024 „nicht davon auszugehen ist, dass über einen längeren Zeitraum Messungen durchgeführt werden und deshalb ein Einnahme-Ansatz im Jahr 2024 nicht veranschlagt worden ist“. Für 2024 heißt es demnach: „Außer Spesen nix gewesen“.
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