Politik | 01.07.2016

Kreisverwaltung Ahrweiler informiert

Bürger erhalten mehr direktdemokratische Beteiligung

Zum 1. Juli in Kraft getretenes Landesgesetz sorgt für Veränderungen

Kreis Ahrweiler. Das Land Rheinland-Pfalz hat die direktdemokratischen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger auf kommunaler Ebene ausgeweitet. Das zum 1. Juli in Kraft getretene Landesgesetz sieht unter anderem vor, dass das Mindestalter für einen Einwohnerantrag vom 16. auf das vollendete 14. Lebensjahr gesenkt wird. Darauf macht die Kreisverwaltung Ahrweiler aufmerksam. Das Landesgesetz wirkt sich aus auf die Landkreisordnung und die Gemeindeordnung. Beim Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ändern sich die Anforderungen an die Unterstützungsunterschriften (Antragsquorum). Seit 1. Juli müssen nur noch fünf Prozent der Wahlberechtigten bei der letzten Kreistagswahl das Begehren unterschrieben haben. Für Gemeinden gilt eine vergleichbare Regelung.

Neu ist auch die Regelung zur Sitzungsöffentlichkeit. Bisher bestand ein größerer Ermessensspielraum, ob eine Gemeinderats-, Stadtrats- oder Kreistagssitzung sowie deren Ausschüsse ein Thema in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung beraten. Jetzt ist eine Behandlung im nichtöffentlichen Teil nur zulässig, wenn dies ausdrücklich gesetzlich bestimmt oder die Beratung in nichtöffentlicher Sitzung aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner erforderlich ist. Der Ausschluss der Öffentlichkeit soll auf ein Minimum reduziert werden. Deshalb wird die Kreisverwaltung Ahrweiler die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzungen über das Kreistagsinformationssystem (www.kreis-ahrweiler, „Kreis & Gemeinden“) veröffentlichen, sofern nicht Gründe des Gemeinwohls oder schutzwürdige Interessen Einzelner dem entgegenstehen.

Der Entwurf des jeweiligen Haushalts muss nach Zuleitung an die Ratsmitglieder bis zur Beschlussfassung 14 Tage für die Einwohner zur Einsichtnahme bereitliegen. Die Bürger haben in dieser Zeit die Gelegenheit, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seinen Anlagen zu machen. Infos auch unter www.rlp.de.

Pressemitteilung

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