Erpeler Gemeinderat bringt bei einer Gegenstimme den „Ausbau Rieslingstraße“ auf den Weg
Bürgerbegehren wegen wiederkehrender Beträge hat keine aufschiebende Wirkung
Erpel. Der reine Ausbau der Rieslingstraße kann Ende des Jahres beginnen. Das erklärte der für Kanal- und Straßenbaumaßnahmen zuständige Mitarbeiter der Unkeler Verwaltung, Volker Schmidt-Briel, auf der jüngsten Sitzung des Erpeler Gemeinderates Mitte voriger Woche. Zuvor hatte er die zur Wahl stehenden Varianten für das Ausbauprogramm vorgestellt. Ursprünglich in einer Vorentwurfsplanung vorgesehen war eine niveaugleiche Pflasterung der Straße unter Verzicht einer Hochbordanlage für Fußgänger, dafür aber mit anthrazitfarbig gekennzeichneten Parkflächen in einem komplett verkehrsberuhigten Bereich, der auch als „Spielstraße“ bezeichnet wird. Gekostet hätte diese Ausführung rund 403.000 Euro.
„Wir waren darauf bedacht, die für die Bürger günstigste Variante zu nehmen, aber die Anlieger müssen ja mit dem Ausbau der Straße klar kommen“, erklärte Bürgermeisterin Cilly Adenauer. Diese hatte Bedenken gegen das Pflaster wegen möglicher Lärmbelästigung geäußert. Allerdings hätten die Fahrzeuge nur mit 7 km/h die Straße passieren dürfen, sodass das Abrollgeräusch bei 30 km/h wahrscheinlich identisch sein dürfte. „Die Straße aus den Jahren 1976/77 dürfte nach dem Ausbau weitere 40 Jahre halten“, war sich die Orts-Chefin sicher. Der in der Straßenmitte relativ tief liegende Kanal stamme zwar aus den Jahren 1974/75, entspreche aber durchaus dem heutigen Standard und reiche somit auch hinsichtlich der zunehmenden Regenereignisse völlig aus, ergänzte Volker Schmidt-Briel. „Er wird unterirdisch saniert und wenn dann auch noch die letzten acht Hausanschlüsse erneuert sind, dürften wir die nächsten 50 Jahre Kanal-technisch in der Rieslingstraße Ruhe haben“, versprach er.
Bürger sprachen sich gegen Vorentwurfsplanung aus
Auf der Bürgerversammlung Mitte Mai hatten sich mehrere Erpeler gegen diese Entwurfsplanung ausgesprochen und eigene Vorstellungen eingebracht, die in die beiden neuen Ausbauvarianten aufgenommen worden waren. Diese sehen einen Ausbau der Fahrbahn in Asphalt mit grauen Pflasterquerbändern vor, durch welche eine Rissbildung in der Straßendecke verhindert werden soll. Vorgesehen war zudem einmal ein 1,5 Meter breiter Hochbord, um die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer in der 30-er Zone zu gewährleisten, in der auf eine Ausweisung von Parkplätzen generell verzichtet wird, während der andere Entwurf einen nur vier Zentimeter hohen Flachbord vorsah. „Dieser niedrigere Bürgersteig ist besser geeignet für Rollatoren“, so der Beigeordnete Friedel Witten (CDU), dem seine Kollegin und Parteifreundin Gisela Stahl und Marita Zinkel (SPD) beipflichteten. „Wir brauchen einen behindertengerechten Bordstein, der ein Überqueren der Straße für ältere Menschen sowie mit Kinderwagen gefahrlos möglich macht“, hob die Sozialdemokratin hervor. Dann, so Beate Lister (FWG) müsse man sich für den Ausbau mit einem Tiefbord entscheiden. Genauso sahen das auch die übrigen Mandatsträger, die sich bei Enthaltung von Monika Schlüter (FWG) einstimmig für diese Variante aussprachen, obwohl sie rund 60.000 Euro mehr kosten wird. „Beim Straßenbau vor der eigenen Haustür haben wir immer die Bürger zu Wort kommen lassen“, begründete Cilly Adenauer die Entscheidung. In Zukunft würden aber nicht nur die jeweiligen Anlieger gehört, sondern alle Erpeler, so die Bürgermeisterin in Hinblick auf die Abrechnung durch wiederkehrende Ausbaubeiträge.
Da diese mit den Vorausleistungen für das Jahr 2017 ebenfalls auf der Tagesordnung stand, waren nach langen Jahren wieder einmal zahlreiche Bürger in den Ratssaal gekommen, von denen etliche der Interessengemeinschaft (IG) gehörten, die per Bürgerentscheid den WKB-Beschluss des Rates rückgängig machen will. „Angesichts der Bedeutung dieses Tagesordnungspunktes, durch den vollendete Tatsachen hinsichtlich der Abrechnungsart geschaffen werden, beantrage ich, geheim abzustimmen“, so die IG-Sprecherin Monika Schlüter, die dafür jedoch kein anderes Ratsmitglied gewinnen konnte. Bei der anschließenden Abstimmung sprachen sich alle übrigen Mandatsträger dafür aus, Vorausleistungen auf den WKB für das Jahr 2017 zu erheben.
„Nicht erst durch diesen Beschluss sind Tatsachen geschaffen worden. Er basiert auf der Grundsatzentscheidung des Gemeinderates für die Einführung des WKB vom April des Vorjahres und die Ausbausatzung-WKB vom Januar 2017“, so Cilly Adenauer auf Nachfrage von Blick aktuell. Falls es zu einem Bürgerentscheid kommen sollte und in diesem dann von den Erpelern tatsächlich ein Votum gegen den WKB gefällt würde, müsste der Gemeinderat auch den heutigen Beschluss aufheben. Das sah auch Verbandsbürgermeister Karsten Fehr so. „Bezüglich des Bürgerbegehrens haben wir die 371 eingereichten Unterschriften ausgewertet, von denen 355 gültig sind. Das Bürgerbegehren selber hat aber keine aufschiebende Wirkung, sodass es auch keinen Einfluss auf die gefassten Beschlüsse hat“, hob er hervor.
Um zu klären, ob das Bürgerbegehren zulässig sei, habe die Gemeinde eine Anwaltskanzlei beauftragt. Mit deren Entscheidung werden sich die Erpeler Mandatsträger in der Hauptausschusssitzungen am Mittwoch, 21. Juni, und in der Ratssitzung am Dienstag, 27. Juni, ab 19 Uhr im Erpeler Bürgersaal beschäftigen, da aufgrund des großen allgemeinen Interesses mit überaus zahlreichen Zuhörern zu rechnen ist. „Gemäß Paragraph 17 a IV der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nach Anhörung der dieses vertretenden Personen beim Gemeinderat“, so Karsten Fehr.
DL
