Politik | 05.09.2025

Bürgerinitiative (BI) „Zurück zur ursprünglichen Verkehrsführung“

Bürgerinitiative begrüßt Forderung der Parteien nach Beteiligung bei Verkehrskonzept

Lahnstein. Die Bürgerinitiative (BI) „Zurück zur ursprünglichen Verkehrsführung“ begrüßt ausdrücklich die Forderung von vier Stadtratsfraktionen, den Rat in die Diskussion um die zukünftige Verkehrsführung einzubinden. Drei dieser Fraktionen sprechen sich darüber hinaus dafür aus, rechtlich zu prüfen, ob die Stadtverwaltung berechtigt ist, eigenständig über die sogenannte „Ringlösung“ zu entscheiden.

Besonders positiv hervorzuheben ist, dass sich Grüne, SPD und FBL für eine umfassende Bürgerbeteiligung starkmachen. Auch der verkehrspolitische Sprecher der SPD, Herbert Fuß, plädiert für eine demokratisch legitimierte Entscheidung.

Unverständlich bleibt für die BI jedoch, warum sich andere Fraktionen bislang nicht zu diesem wichtigen Thema positioniert haben. Die BI appelliert daher an alle bislang zurückhaltenden Fraktionen, Stellung zu beziehen und sich gegebenenfalls der Haltung der anderen Fraktionen anzuschließen – im Sinne einer offenen, demokratischen Debatte, wie sie von allen Parteien immer wieder eingefordert wird.

Zweifel an nachträglicherInterpretation desMobilitätskonzepts

Unzutreffend sind hingegen die Aussagen des stellvertretenden FBL-Fraktionsvorsitzenden Paul Arzheimer in der Presse, soweit er sich auf das schriftlich vorliegende Mobilitätsentwicklungskonzept (MEK) und das Vertec-Gutachten vom August 2020 bezieht. Entgegen seiner Darstellung wird darin die „Ringlösung“ nicht als zentrale Maßnahme zur Verkehrsreduktion in der Innenstadt bewertet.

Im Mobilitätsentwicklungskonzept wurde die „Ringlösung“ lediglich im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Dezember 2019 thematisiert. In die abschließenden Empfehlungen der Firma Vertec fand sie hingegen keinen Eingang. Stattdessen wurde die Realisierung einer Entlastungsstraße empfohlen – eine Maßnahme, die bis heute nicht umgesetzt wurde. Darüber hinaus empfahl das Gutachten eine alternative Verkehrsführung: weg von der Hochstraße, über die Kirchstraße, vorbei am Bahnhof, weiter über die Bürgermeister-Müller-Straße und die Braubacher Straße. Auch eine Reduktion der Verkehrsbelastung am Knotenpunkt Sebastianusstraße/Ostallee war vorgesehen – bislang ohne Umsetzung.

Ziel dieser Empfehlungen war es, die Hochstraße zu entlasten und zugleich den Durchgangsverkehr aus Wohngebieten herauszuhalten. Die BI betont, dass ihre in der Presse mehrfach dargestellten Alternativen diese Ziele gleichermaßen erfüllen können.

Neu für die BI ist die Aussage, dass Herr Markus Werhahn, Vertreter der Firma Vertec, in einer Stadtratssitzung im Oktober 2024 mündlich geäußert haben soll, die „Ringlösung“ sei eine zielführende Maßnahme zur Entlastung der Innenstadt – wie von Herrn Arzheimer dargestellt. Selbst wenn diese Aussage so gefallen sein sollte, stammt sie aus einer Zeit, in der die Brückensanierung noch eine besondere Verkehrslage erzeugte.

Nach mittlerweile zehn Monaten praktischer Erprobung lehnt die BI die dauerhafte Umsetzung der „Ringlösung“ entschieden ab. Zwar ist eine Entlastung der Hochstraße festzustellen, jedoch werden die Alternativvorschläge der BI vergleichbare Wirkungen zeigen – ohne die bekannten negativen Nebenwirkungen.

Herr Arzheimer von der FBL hat es zutreffend formuliert (Artikel RZ): „Lahnstein steckt in einer Dauerkonfliktlage. Entlastung hier erzeugt Belastung dort. Anwohner befürchten gesundheitliche und sicherheitsrelevante Folgen im Alltag. Gedrängt wird auf eine belastbare,

stadtweit faire Lösung statt Stückwerk.“

Zur Stellungnahmeder Verwaltung

In einer Stellungnahme der Stadtverwaltung wird behauptet, dass durch die „Ringlösung“ und die Bündelung des Durchgangsverkehrs auf Ostallee, Nordallee, Adolfstraße und Burgstraße eine spürbare Verkehrsberuhigung im übrigen Stadtgebiet erreicht werde – mit dem Ziel einer höheren Aufenthaltsqualität, insbesondere im Hinblick auf die Bundesgartenschau 2029.

Die BI sieht diese Darstellung kritisch, da sich die tatsächliche Situation jedoch anders darstellt: Besonders betroffen von erhöhtem Verkehrsaufkommen sind der Oberheckerweg, die Sebastianusstraße, die Südallee, das Helmestal, die Josef-Rätz-Straße sowie weitere Zubringerstraßen. Die Südallee und die Josef-Rätz-Straße – auf letzterer wurde der Busverkehr eingestellt – sind zudem stark reparaturbedürftig.

Unverständlich bleibt, warum Straßen mit geringerer Wohnbebauung wie die Bürgermeister-Müller-Straße und die Braubacher Straße weitgehend verschont bleiben. Gerade diese Straßen wären aufgrund ihrer geringeren Wohnnutzung und infrastrukturellen Ausstattung besser geeignet, eine erhöhte Verkehrsbelastung zu tragen.

Die Behauptung, dass durch die „Ringlösung“ die Aufenthaltsqualität im Innenstadtbereich gesteigert werden könne, insbesondere im Kontext der BUGA 2029, ist aus Sicht der BI weder nachvollziehbar noch ausreichend belegt. Vielmehr ist es so, dass eine große Anzahl der Lahnsteiner Einwohner aber auch der Autofahrer aus der Umgebung die durch die „Ringlösung“ hervorgerufene Mehrbelastung durch die unnötigen Umwege ablehnen.

Auch eine finanzielle Entlastung der Bürger im Innenstadtbereich ist unter den aktuellen gesetzlichen Regelungen in Rheinland-Pfalz nicht zu erwarten. In der Abrechnungszone 3 (Oberlahnstein Innenstadt) für die Erhebung von Ausbaubeiträgen sind die Anwohner mit 65 Prozent an den Kosten für Verkehrsanlagen beteiligt – eine zusätzliche Belastung, die im Rahmen der Planungen bislang nicht hinreichend berücksichtigt wurde.

BI beantragt rechtliche und fachaufsichtliche Prüfung

Die Bürgerinitiative (BI) hat sich erneut mit einem Schreiben an den Landesbetrieb Mobilität (LBM) gewandt. Anlass ist die anhaltende Diskussion um die derzeitige Verkehrsführung in Lahnstein, sogenannte „Ringlösung“, die ursprünglich im Zuge der Hochbrückensperrung eingeführt wurde.

Der LBM hält die Anordnung dieser Regelung durch die Stadtverwaltung ohne Beteiligung des Stadtrats für rechtlich unbedenklich. Dem widerspricht die BI deutlich: Die Ringlösung sei längst keine provisorische Maßnahme mehr, sondern eine dauerhafte Veränderung mit erheblichen Auswirkungen auf Stadtentwicklung, Verkehrsplanung und Emissionsschutz.

Nach Auffassung der BI sei daher gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung das Einvernehmen mit dem Stadtrat zwingend notwendig. Die Initiative fordert eine umfassende rechtliche und fachaufsichtliche Prüfung und hat dazu erneut Kontakt mit dem LBM aufgenommen.

Ob die aktuelle Verkehrsführung dauerhaft zulässig ist, wurde vom LBM noch nicht abschließend bewertet. Eine Entscheidung dazu steht weiterhin aus.

Der Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein zeigt sich von der vielfältigen Kritik bislang unbeeindruckt. Die Berufung des OB auf rechtliche Spielräume mag formell zulässig sein, doch mit einem bürgernahen und kooperativen Handeln hat dies wenig zu tun.

Deshalb fordert die BI eine vollständige Neubewertung des Verkehrskonzeptes, bei der die

Wohn- und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt gerückt wird.

Pressemitteilung

Bürgerinitiative (BI)

„Zurück zur ursprünglichen

Verkehrsführung“

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