Geld aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ für den Kreis Ahrweiler

Bundesmittel sollen ungekürzt vor Ort ankommen

Kreis Ahrweiler. Die CDU-Kreistagsfraktion verlangt, dass das Land Rheinland-Pfalz die Mittel, die es vom Bund im Rahmen des sogenannten „Gute-Kita-Gesetzes“ erhält, vollständig an die Kommunen weiterleitet. Daher haben die Christdemokraten für die Kreistagssitzung am 25. Oktober einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Kreistag soll danach die Landesregierung auffordern, die ab diesem Jahr durch den Bund im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“) für die Kindergärten bereitgestellten Mittel vollständig und zusätzlich zu den im Kita-Zukunftsgesetz des Landes bereitgestellten Mitteln an die Kommunen für die Förderung der frühkindlichen Erziehung weiterzuleiten.

Zum Hintergrund: Mit dem Gute-Kita-Gesetz will der Bund – finanziert über höhere Anteile an der Umsatzsteuer – die Länder bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung unterstützen. „Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Karl-Heinz Sundheimer. Die einzelnen Handlungsfelder und Maßnahmen werden in Verträgen zwischen dem jeweiligen Land und dem Bund fixiert. Die zusätzlichen Umsatzsteueranteile belaufen sich für Rheinland-Pfalz auf rund 24,3 Millionen Euro für 2019, 48,9 Millionen Euro für 2020, 98,1 Millionen Euro für 2021 und 98,1 Millionen Euro für 2022.

Laut Verlautbarungen der rheinland-pfälzischen Landesregierung sollen die Bundesmittel im Land vollständig in die frühkindliche Bildung investiert werden. Im Juli 2021 wird aber zudem das „Kita-Zukunftsgesetz Rheinland-Pfalz“ in Kraft treten. Hier stellt das Land den Kommunen im Vollausbau zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich rund 81 Millionen Euro zur Verfügung. Hier ist zunächst einmal offen, ob die Landesregierung die Mittel aus ihrem „Kita-Zukunftsgesetz“ tatsächlich zusätzlich bereitstellt. Denn dann würden die Mittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes nochmals gesondert fließen. Hier ist aber nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion zu befürchten, dass das Land die Bundesmittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ bzw. den höheren Umsatzsteueranteilen verwendet, um seine Leistungen aus dem „Kita-Zukunftsgesetz“ zu refinanzieren. „Dies würde ziemlich gut zum unsoliden und kommunalfeindlichen Finanzgebaren des Landes in den letzten Jahrzehnten passen“, so die Befürchtung der Christdemokraten im Kreistag. Hier müsse man sehr wachsam sein, damit das Geld tatsächlich ungekürzt vor Ort ankommt. Pressemitteilung der

CDU-Kreistagsfraktion Ahrweiler