Politik | 10.02.2022, 09:36 Uhr

Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil (CDU)

Bundesregierung zurückhaltend bei Unterstützung für flutgeschädigte Unternehmen

Mechthild Heil stellt Regierung Fragen nach weiterer Kompensation für Einnahmeausfälle durch anhaltende Störung des Geschäftsbetriebs

Mechthild Heil. Foto: privat
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Kreis Ahrweiler. „Die Bundesregierung zeigt sich zurückhaltend bei weiterer Kompensation für Einnahmeausfälle von Unternehmen durch die anhaltende Störung des Geschäftsbetriebs aufgrund der Flutfolgen“, fasst die örtliche Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil das ernüchternde Ergebnis aus Berlin zusammen. Die CDU-Abgeordnete hatte der Bundesregierung dazu schriftliche Fragen gestellt, die das Bundeswirtschafts- und das Bundesarbeitsministeriums nun beantwortet haben. Mechthild Heil: „Die Unternehmen in den flutgeschädigten Gebieten können häufig noch auf längere Zeit nicht ihren regulären Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen, gleichzeitig läuft der vorgesehene Zeitraum für die Erstattung von Einnahmeausfällen durch die Fluthilfe aus. Darüber hinaus erfolgt die Schadensregulierung der Hilfen durch die Landesregierung sehr langsam, sodass vielen Unternehmen ein Liquiditätsengpass und eventuell sogar die Insolvenz drohen. Dass dadurch die Zukunft der betroffenen Region trotz Wiederaufbaus gefährdet wird, scheint bei Bundes- und Landesregierung aber noch nicht recht angekommen zu sein.“

Im Einzelnen hatte Mechthild Heil die Bundesregierung nach einer möglichen Verlängerung der Kompensation von Einnahmeausfällen im Rahmen der Fluthilfe, sowie nach weiteren Sonderregelungen für die Flutgebiete bei den ursprünglichen Corona-Maßnahmen der Überbrückungshilfe und beim Kurzarbeitergeld gefragt. „Bei der Fluthilfe weist die Bundesregierung darauf hin, dass längere Hilfen für Einnahmeausfälle als sechs Monate von der europäischen Kommission genehmigt werden müssten. Einen solchen Antrag möchte die Bundesregierung in Brüssel nicht stellen. Jedoch hat sie der Landesregierung angeboten, auf Fachebene an die EU-Kommission heranzutreten. Leider wartet die Bundesregierung bisher vergeblich auf eine Antwort aus Mainz dazu“, gibt Mechthild Heil die Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold (Grüne) aus dem Bundeswirtschaftsministerium auf ihre Frage wieder.

Bei der Überbrückungshilfe, wo es bei der Überbrückungshilfe 3 plus noch eine Sonderregelung für die Flutgebiete gab, habe das Bundeswirtschaftsministerium geantwortet, dass bei der Überbrückungshilfe 4 nun keine Sonderregelung mehr vorgesehen sei. Es sei Aufgabe der Antragssteller, coronabedingte Umsatzrückgänge von flutbedingten Rückgängen zu unterscheiden und es sei Aufgabe der Landesregierung, dies zu überprüfen und ggf. den Antragstellern Mittel aus der Überbrückungshilfe zu bewilligen. Mechthild Heil abschließend: „Nur beim Kurzarbeitergeld hat das Bundesarbeitsministerium eine eventuelle Anschlussregelung in Aussicht gestellt. Allerdings nicht speziell für die Flutgebiete, sondern coronabedingt deutschlandweit. Für viele unserer doppelt von Naturkatastrophen getroffenen Unternehmen ist das jedoch eindeutig zu wenig, um sicher durch die Krise zu kommen!“

Pressemitteilung des

Büro von Mechthild Heil

Mechthild Heil. Foto: privat

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