Politik | 16.12.2021

Erwin Rüddel verweist auf Sonderfonds des Bundes

Corona-Hilfsfonds für abgesagten Karneval

Frist läuft am 23. Dezember aus

Erwin Rüddel.Foto: privat

Kreis Neuwied. Trotz sinkender Infektionszahlen und Impfturbo lässt sich derzeit noch nicht zuverlässig sagen, ob und wie im neuen Jahr Karneval gefeiert werden kann. „Als Gesundheitspolitiker hatte ich mir sehr gewünscht, dass die aktuelle Karnevalssession wieder nach altem Muster vollzogen werden könnte – mit einer Vielzahl der beliebten Sitzungen, den Außenveranstaltungen, wie Umzügen. Und dies natürlich mit den Auftritten der Aktiven im Karneval: Büttenrednern, Solisten, Gesangskünstlern, Chören und natürlich Tanzcorps“, erklärt der direkt gewählte heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

„Schließlich ist Karneval, insbesondere der rheinische Karneval, gelebtes historisches Brauchtum, das es nicht nur aufrecht zu erhalten gilt, sondern das zudem jegliche Förderung, auch insbesondere durch die Politik verdient“, ergänzt der Parlamentarier. Rüddel denkt dabei einmal mehr an die große Anzahl und den immensen Einsatz der ehrenamtlich Aktiven, die die Tradition Karneval jedes Jahr neu befeuern und erhalten.

Darum gelte nun unbedingt den Verantwortlichen und Künstlern im Karneval unter die Arme zu greifen. Hierzu weist der heimische CDU-Abgeordnete des Deutschen Bundestages auf den von der vormals unionsgeführten Bundesregierung beschlossenen 2,5 Milliarden Euro schweren Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen hin.

„Die Vereine sollen sich vorsorglich mit ihren Veranstaltungen für diesen Rettungsschirm beziehungsweise das Förderprogramm anmelden. Gleichzeitig sollte das Land Rheinland-Pfalz die Hilfen ergänzen und den Vereinen bei der Koordinierung Hilfestellung leisten“, betont der karnevalistisch selbst engagierte Abgeordnete.

Damit möglichst viele Veranstaltungen doch durchgeführt werden können, sei eine Voraussetzung: Impfen, Impfen, Impfen! „Denn man muss auch beachten, dass durch Absagen des Karnevals wirtschaftliche, vielleicht sogar irreparable Schäden drohen - beispielsweise bei den Künstlern, die nun gecancelten Auftritten und damit fehlenden Gagen entgegensehen, bei Technikcrews aber auch bei den einzelnen Vereinen und Gesellschaften, deren Engagement und Arbeit einen weiteren Tiefschlag bis hin zur Existenzgefährdung erhält“, konstatiert Rüddel.

Zu den mit Künstlern (Saalbetreibern, Technik, etc.) geschlossenen aktuell noch gültigen Verträgen empfiehlt Rüddel vorsorglich noch vor dem 23. Dezember Anträge an den Hilfsfonds zu stellen. Bei einer Absage werden bereits entstandene oder begründete Kosten fällig, wie etwa Ausfallentschädigungen der Künstler.

„Um die Kosten durch eine eigene Absage abzufangen, appelliere ich eindringlich sich schnellstmöglich für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen zu registrieren und ihre Veranstaltung auf der Antragsplattform und zusätzlich öffentlich abzusagen. Frist für die Anmeldung zum Rettungsfonds ist Donnerstag, 23. Dezember“, bekräftigt Rüddel.

Er weist explizit darauf hin, dass der Sonderfonds mit seinen beiden Modulen Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung in Teilen wirtschaftliche Risiken und Corona bedingte Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen reduziert.

„Nach wie vor bin ich der Meinung, dass die Entscheidung wie und ob Karneval gefeiert wird, von Verein zu Verein sowie von Ort zu Ort individuell entschieden werden muss. Parallel fordere ich die Landesregierung auf, den Hilfeprozess für die Vereine zu steuern und zusätzlich ein eigenes Förderprogramm aufzulegen. Zudem halte ich es durchaus für realistisch, dass aufgrund sinkender Inzidenz im bevorstehenden Jahr doch viele Karnevalsveranstaltungen möglich sind“, bekräftigt Erwin Rüddel.

Weitere Infos unter: sonderfonds-kulturveranstaltungen.de.

Pressemitteilung des

Büro von Erwin Rüddel

Erwin Rüddel.Foto: privat

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