Straßen- und Schienenbauarbeiten in Lahnstein: SPNV-Nord übt Kritik an Vorgehen der DB Netz AG
„Die Leidtragenden sind mal wieder die Fahrgäste“
Lahnstein. Im neuen Jahr werden parallel durchgeführte Bauarbeiten bei Straße und Schiene in Lahnstein zu Einschränkungen im Schienennahverkehr führen, wie der SPNV-Nord mitteilt.
So haben Sanierungsarbeiten eine ganzjährige Sperrung der Lahnhochbrücke der B42 zur Folge, die wegen der Umleitung des Straßenverkehrs durch Lahnstein voraussichtlich Verkehrsbehinderungen nach sich ziehen wird. Da auch auf der Schiene Baumaßnahmen zur Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der südlichen rechten Rheinstrecke zwischen Lahnstein und Kaub anstehen, kommt es während der Baustellenphasen der Deutschen Bahn AG vom 5. Januar bis 22. März, vom 14. Juni bis 19. Juli und vom 2. November bis zum 13. Dezember auf der Rheingau-Linie RB 10 zwischen Kaub und Koblenz bzw. Neuwied zu Einschränkungen im Fahrplan.
Ab dem 5. Januar beginnt die erste Bauphase zunächst mit nächtlichen Sperrungen der Strecke, sodass die Auswirkungen auf den Zugverkehr eher gering ausfallen dürften. Der SPNV-Nord fordert die DB Netz AG in diesem Zusammenhang auf, während der Zeiträume immer das Rheingleis für den Zugverkehr freizuhalten, so dass es in den Nachstunden zu keinen Zugausfällen, sondern nur zu Verspätungen kommen wird.
Ab dem 10. Februar bis voraussichtlich zum 22. März kann die RB 10 dann aufgrund von Eingleisigkeit tagsüber nur im Stundentakt fahren. Damit entfallen in den Bauzeiträumen die Zwischentakte. „Aufgrund des katastrophalen Ausbauzustands der Rechten Rheinstrecke trotz elektronischem Stellwerk hat DB Netz es für notwendig erachtet, die Züge zwischen Kaub, Koblenz und Neuwied mit geänderten Fahrtzeiten verkehren zu lassen. Das dort verkehrende EVU prüft gerade die Vorgaben der DB Netz AG und wird gesondert über genauen Fahrplananpassungen informieren“, heißt es vonseiten des SPNV-Nord. Der SPNV-Nord hoffe sehr, dass durch die anstehende Generalsanierung der Rechten Rheinstrecke in 2026 diese zahlreichen gravierenden technischen Mängel behoben würden. Im Vorfeld zu dieser Maßnahme sei die DB Netz AG mehrfach aufgefordert worden, „Bauweichen“ zu installieren, damit der eingleisige Abschnitt deutlich verkürzt werden könne und die Auswirkungen auf den Zugverkehr minimiert würden, bzw. die Bauarbeiten außerhalb des Zeitraums des SPNVs zu legen. „DB Netz hat all dies nicht umsetzen können“, so der SPNV Nord.
Der SPNV-Nord sei sehr verärgert, dass die abgestimmte und im sogenannten Netzfahrplan vereinbarte Verlängerung der RB 81 nach Oberlahnstein nun durch den Baufahrplan einkassiert worden sei. „Da weiß bei DB Netz der eine Bereich nicht, was der andere abgestimmt hat. Die Leidtragenden sind mal wieder die Fahrgäste“, befindet der SPNV Nord. So müsse die ab dem 10. Februar bereits bestellte und zugesagte Verlängerung der aus Trier kommenden Linie RB 81 über Koblenz hinaus bis nach Oberlahnstein auch bis zum 22. März entfallen.
„Was immer sich man bei DB Netz gedacht haben mag, die Krone wird dem ganzen Chaos aufgesetzt, indem kurzfristig auch die Linien aus dem Lahntal ab dem 10. Februar bis zum 22. März in einen Teilausfall gehen sollen“, teilt der SPNV-Nord mit. Dies betrifft die Linien RE 25 Koblenz-Limburg sowie RB 23 Koblenz-Bad Ems. In den Zeiträumen außerhalb der genannten Schienen-Baustellenphasen werde auf der südlichen rechten Rheinstrecke der reguläre Fahrplan inklusive der Verstärkerfahrten in den Hauptverkehrszeiten im Halbstundentakt angeboten. Ob bei den beiden anderen mehrwöchigen Schienen-Sperrungen in 2024 die DB Netz ihre Zusage einhalten könne, sei noch offen, so der SPNV-Nord.
„Da die DB Netz die Fahrgäste nicht über das angestellte Chaos informiert, übernimmt der SPNV-Nord die Information an die Fahrgäste zu den anstehenden Änderungen auf der südlichen rechten Rheinstrecke. Die genauen abweichenden Fahrpläne während der Bauphasen sind noch in Bearbeitung und sollen im Verlauf des Januars vor Baubeginn veröffentlicht werden. Die Fahrgäste werden gebeten, die digitalen Auskunftssysteme zu nutzen und sich vor ihrer Fahrt über ihre Verbindung zu informieren“, heißt es abschließend.
BA

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