Konzerthalle im Kurpark Bad Neuenahr kann nun doch abgerissen werden
Die Petition hatte keinen Erfolg
Das entschied der Stadtrat mit großer Mehrheit bei seiner jüngsten Sitzung
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Konzerthalle im Kurpark von Bad Neuenahr wird vermutlich doch dem Erdboden gleichgemacht. Die Bürgerinitiative „Rettet die Konzerthalle im Kurpark“ und Dr. Axel Ritter hatten mit ihrer gemeinsamen Petition, den Abbruch der Konzerthalle zu stoppen und die Halle zu erhalten, keinen Erfolg. Bei einer Gegenstimme von Marion Morrassi (Die Linke) lehnte der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung die Petition ohne Diskussion, aber mit überwältigender Mehrheit ab. Die Bürgerinitiative behält sich rechtliche Schritte gegen die Entscheidung vor. Die Petenten hatten vorgebracht, die Konzerthalle sei sanierungsfähig und könne zeitgemäß modernisiert werden. Im vergangenen November waren sie bereits mit einer ähnlichen Petition zur Erhaltung der Konzerthalle im Kurpark gescheitert. Jetzt legten sie eine zweite Petition vor und argumentierten, der Urheber- und Denkmalschutz spräche für einen Stopp des Abbruchs. Außerdem zeige ein „Sanierungs- und Modernisierungsgutachten“, dass die Konzerthalle sanierungsfähig sei und zeitgemäß modernisiert werden könne. Das Gutachten hatte Petent Ritter selbst als Architekt und Sachverständiger erstellt. Die Petition wurde zudem von Prof. h. c. Heinz-Josef Monreal unterstützt, der sich ebenfalls auf die Urheberrechte der Erben des Architekten Hermann Weiser stützt, der 1984 in Essen verstarb. Die Stadtverwaltung entgegnete, es gebe keine gesetzliche Pflicht zu prüfen, ob Erben vorhanden seien, und wenn ja, ob diese mit dem Abbruch einverstanden wären. Im Zweifelsfall müsse zunächst der Urheber oder sein Rechtsnachfolger einen Anspruch nach dem Urheberrechtsgesetz geltend machen und die zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen beweisen. Ein solcher Anspruch sei gegenüber der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler nicht erhoben worden. Auch das vorgelegte Sanierungs- und Modernisierungsgutachten der Petenten könne die Feststellung nicht widerlegen, dass die Baukonstruktion das Ende ihrer Lebensdauer nachweislich erreicht habe. Die Bausubstanz sei nicht mehr sanierungsfähig, so die Stadtverwaltung weiter. Die seinerzeit von staatlich anerkannten Sachverständigen getroffenen Befunde, beispielsweise zum Zustand des Dachs, bestätigten sich vielmehr in den aktuell stattfindenden, den Abbruch vorbereitenden Maßnahmen. Dies verdeutliche, dass eine Sperrung der Konzerthalle aus Sicherheitsgründen dringend geboten gewesen sei. Aus diesen Gründen könne der Petition keine Abhilfe verschafft werden.
JOST
