Kaisersescher Angeklagtem wurden 39 Straftaten nachgewiesen
Drogendealer muss für zweieinhalb Jahre in Haft
Cochem. Insgesamt 39 Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz wirft die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift dem Beschuldigten Sebastian K. (Name geändert) zur Last und kann diese mit einer 600 Seiten starken Beweismittelakte belegen. Diese enthält detailliert die von der zuständigen Ermittlungsbehörde aufgeführten Nachweise in Form von Chatprotokollen, die den Handyschriftverkehr des Angeklagten mit einigen Mittätern sowie Abnehmern von Drogen beweisen.
Beim Verlesen der Anklageschrift zeigt der blasse und schmächtige Sebastian K. kaum eine Regung und gibt sich, nachdem er sich nach Belehrung durch den Vorsitzenden Richter Sven Kaboth zu einer Aussage zum Tatvorwurf entschieden hat, auch eher kleinlaut und wortkarg. Zu den 39 Tatvorwürfen äußert er sich nur ausweichend und bestreitet zumindest deren zwei ausdrücklich. Dies obwohl die Chatprotokolle seine Aussage eindeutig widerlegen. Zum besagten Zeitpunkt einer Beschaffungsfahrt in den Niederlanden, habe er sein Handy einem mitfahrenden Kumpel geliehen, lässt sich der mittlerweile 22-jährige Beschuldigte zur Sache ein, was ihm aber offensichtlich weder von Staatsanwalt Markus Necknig noch vom Richter geglaubt wird.
„Sie waren zwischen September 2016 und Oktober 2017 nachgewiesenermaßen einer der drei großen Cochem- Zeller Dealer im Großraum Kaisersesch“, sagt ihm Richter Kaboth geradewegs ins Gesicht, wobei Sebastian K. hier mit Marihuana, Haschisch, Ecstasy und Amphetamin gewerbsmäßig und gewinnbringend gehandelt haben soll.
Richter und Staatsanwalt legen ihm deshalb auch unmissverständlich nahe, aufgrund der vorliegenden, unbestreitbaren Beweismittel, doch den richtigen Schritt nach vorne, in Richtung eines Geständnisses zu gehen. In diesem Zusammenhang stellen sie dem Angeklagten anheim, sich nochmals mit seinem Rechtsanwalt diesbezüglich zu beraten.
Davon macht Sebastian K. in der Folge auch Gebrauch und räumt danach, bis auf eine Straftat, die verbotene Einfuhr nicht geringer Mengen Marihuana aus den Niederlanden, ein. Hier will er nur als Mitfahrer fungiert und selbst nichts gekauft haben, gibt er auf Nachfrage zu Protokoll. Doch auch hier sprechen die Beweismittel eine andere Sprache. Hat er doch nachweislich einen Fahrer sowie einen fahrbaren Untersatz für die Drogenbeschaffungsfahrt besorgt. Das bestätigt nach anfänglichem Leugnen auch der geladene Zeuge Willi W. (Name geändert) der sich bei seiner ersten Aussage, bezüglich seiner Beteiligung als Fahrer bei o.g. Drogenfahrt, schnell in Widersprüche verwickelt, und nach eindringlicher Belehrung durch den Staatsanwalt, mit einhergehender Strafandrohung, auch bei einer uneidlichen Falschaussage, dann doch den Weg für sein Geständnis einschlägt.
Auch von dessen abschließender Aussage bleibt Sebastian K. scheinbar ungerührt und kann sich zunächst nicht zu einem umfassenden Geständnis bewegen. Ungeachtet dessen gesteht ihm der Richter in Abstimmung mit dem Staatsanwalt und Sebastian K´s Verteidiger, noch einmal eine einstündige Einsicht in die Ermittlungsakte und die darin aufgeführten Beweismittel zu.
Erst danach räumt Sebastian K. die ihm vorgeworfenen Straftaten kleinlaut ein. Vor dem Plädoyer des Staatsanwaltes und des Verteidigers, wird mit Thomas Mauer noch der Vertreter der Jugendgerichtshilfe zur Sache gehört, der im Rahmen seiner Ausführungen dem Gericht die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei dem Angeklagten empfiehlt. Für ihn sind beim Beschuldigten weder eine Reifeverzögerung noch sonstige Umstände zu erkennen, die eine Anwendung des Jugendstrafrechtes befürworten würden. Staatsanwalt Necknig sieht dies bei seinem Plädoyer genauso und bescheinigt Sebastian K. bei seinen Taten ein planmäßiges Vorgehen, das zu keinem Zeitpunkt auf ein typisches Jugenddelikt hingewiesen hätte.
Dem widerspricht der Verteidiger ausdrücklich und verweist zudem auf die problematischen Familienverhältnisse des Angeklagten. Somit kommt er zu dem Ergebnis einer nicht unerheblichen Beeinflussung der Reifeentwicklung bei Sebastian K. Das letzte Wort hat dann der Angeklagte, der sich den Ausführungen seines Anwalts anschließt, in denen dieser um ein Strafmaß von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung gebeten hatte.
Letztlich bleibt das Jugendschöffengericht aber bei dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von zwei Jahren und sechs Monaten, die Sebastian K. demnächst in Wittlich absitzen muss. Zusätzlich verhängt das Gericht noch eine Geldstrafe von 1000 Euro, welche laut Richter Sven Kaboth, im Verhältnis zum untersten Bereich des mutmaßlichen Drogenverkaufsgewinns beim Angeklagten veranschlagt wurde.
Bei seiner Urteilsbegründung sah der Vorsitzende alle Anklagepunkte als erwiesen an und konnte auch keine positive Sozialprognose für Sebastian K. feststellen, hatte dieser nach eigener Einlassung nur drei Tage vor der Verhandlung noch diverse Cannabisprodukte konsumiert.
Der Richter empfahl ihm abschließend, sich während der Haft einer Drogentherapie zu unterziehen.
TE
