Wirtschaftsunion Kreis Ahrweiler informiert
Einhaltung des „Bonn/ Berlin-Gesetzes“ gefordert
Mittelstand in der CDU/CSU spricht sich für Standort Bonn aus
Region. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU/CSU des Landkreises Ahrweiler spricht sich für die Einhaltung des Bonn/Berlin-Gesetz aus. „Es ist für uns schwer nachvollziehbar, dass ein Bundesgesetz, welches in Kraft gesetzt ist, immer wieder neu öffentlich diskutiert und somit in Frage gestellt wird“, so der stellvertretende Vorsitzende der MIT Kreis Ahrweiler, Detlef Odenkirchen. „In der heutigen postmodernen Zeit gilt das Argument, eben nicht zu sagen, die Bundesbehörden müssen in einer Stadt angesiedelt sein. Im EDV-Zeitalter kann eine solche Argumentation nur bedingt und nicht wirklich gelten, und vor allem: Wie will man den Bürgerinnen und Bürgern sowie allen, die Steuern zahlen, plausibel machen, dass wieder für Millionen von Euro neue Verwaltungsgebäude in Berlin gebaut werden sollen“, fährt Odenkirchen fort. „Der im Bau befindliche Bundesnachrichtendienst (BND) in Berlin, wird dem Steuerzahler, nach heutigem Stand, über eine Milliarde Euro kosten. Die Region in und um Bonn hat in der jüngsten Vergangenheit genug hinnehmen müssen. Die Wiege der Demokratie in der Nachkriegszeit einer jungen, aufsteigenden und erfolgreichen Bundesrepublik Deutschland ist nun mal Bonn. Hieran gilt es auch schon prähistorisch festzuhalten.“
Das Bonn/Berlin-Gesetz wurde am 26. April 1994 verabschiedet. „Das Berlin/Bonn-Gesetz legt fest, welche Bundesministerien in die Bundeshauptstadt umziehen sollten. Zudem gibt es der Stadt Bonn Zusagen über den Erhalt des Politikstandortes Bonn, für den der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien erhalten bleibt. (§ 4 Abs. 4) Dies ist sehr bedeutsam, auch und im Besonderen für den Kreis Ahrweiler“, so der Vorsitzende Elmar Lersch. Viele Menschen haben ihren Dienstsitz in den Behörden in Bonn und fahren täglich zur Arbeit. Die Attraktivität des Wohn-, Arbeits- und Lebensstandortes in der Region um Bonn bleiben erhalten. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung im ländlichen Raum, dürfe an dieser Stelle auch verwiesen werden. „Außerdem darf Bonn seit der Verkündung des Berlin/Bonn-Gesetzes den deutschlandweit einmaligen Namenszusatz ‚Bundesstadt‘ führen. Das Berlin/Bonn-Gesetz ist auch Grundlage der ‚Vereinbarung über die Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn‘ vom 29. Juni 1994.“
Zur Konkretisierung der in der Ausgleichsvereinbarung festgelegten sowie der noch nicht festgelegten Maßnahmen und zur Koordination des Einsatzes der Fördermittel wurde der sogenannte Koordinierungsausschuss gebildet. Von den zwölf Stimmen in dem Ausschuss entfielen drei auf den Bund, der ein Vetorecht besaß, sowie insgesamt neun auf die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die Stadt Bonn sowie den Rhein-Sieg-Kreis und den Landkreis Ahrweiler. Die konstituierende Sitzung des Ausschusses erfolgte im April 1995. Dies ist für die MIT im Kreis Ahrweiler Grund genug, hier eindeutig Position zu beziehen. Die im Bonn/Berlin-Gesetz geregelten Eigenschaften wurden im Rahmen der Föderalismusreform mit Wirkung vom 1. September 2006 in das Grundgesetz (GG) übernommen. Für den Wirtschaftsstandort Bonn und deren Einzugsgebiet ist es von enormer Bedeutung, dass die Bundesbehörden, wie es das Ausgleichsgesetz vorsieht, am derzeitigen Standort bleiben. Ein gutes und vorbildliches Beispiel ist die Niederlande. Hier gibt es seit jeher zwei Verwaltungssitze mit Regierungsaufgaben. Die Hauptstadt ist Amsterdam und der Regierungssitz ist die Stadt Den Haag.
Pressemitteilung der
MIT der CDU/CSU
im Kreis Ahrweiler
