Leserbrief zur Entlassung des Leiters der Remagener Tourist-Info
Fehlende Fach-und Dienstaufsicht
Dienstherr hat die Pflicht, fürsorglich und verantwortungsvoll zu agieren
Remagen. Wenn das der neue Stil ist, wie die Stadtverwaltung Remagen mit ihrem Personal umgeht, dann gute Nacht.
Eine fristlose Kündigung ist das eine, den Mitarbeiter in aller Öffentlichkeit an den Pranger zu stellen, das hat schon eine andere Dimension. Ein Dienstherr hat die Pflicht, fürsorglich und verantwortungsvoll mit seinen Mitarbeiter/innen und umzugehen. Dazu zählt in keinem Fall den Mitarbeiter in der Öffentlichkeit so bloß zu stellen. Bürgermeister Ingendahl hat damit jede eigene Verantwortung ablehnt, ihm aber letztlich als Leiter der Verwaltung die Fach- und Dienstaufsicht über seine Mitarbeiter obliegt. Der Bürgermeister hat nach meiner Meinung auch die nach der Hauptsatzung notwendige Beteiligung der politischen Gremien unterlassen. Nach der Satzung der Stadt ist die Zustimmung bei Mitarbeitern des gehobenen Dienstes des Hauptausschusses bei Einstellungen und Kündigungen erforderlich. Wurde diese eingeholt? Eine andere Frage ist, ob der nicht zustande gekommene Vertrag für ein Riesenrad der alleinige Grund für eine fristlose Kündigung sein kann, arbeitsrechtlich zumindest fragwürdig. Für das wirtschaftliche Gedeihen der Stadt Remagen stellt es sicherlich keine Grundlage dar, zumal in diesen Zeiten der Pandemie ein durchschlagender Erfolg eher in Frage steht. Vielleicht ist ja dadurch sogar Schaden von der Stadt abgewendet worden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand ohne finanziellen Anreiz ein Riesenrad abbaut, quer durch die halbe Republik transportiert und in Remagen wieder aufbaut.
Hermann-Josef Jahn,
Oberwinter
