Politik | 05.05.2020

Rat der Stadt Rheinbach beschließt Erlass von Gebühren

Finanzielle Entlastung

Rheinbach. Mit ihrem gemeinsamen Antrag vom 21. März hatten die Fraktionen im Rat der Stadt Rheinbach der Verwaltung den Prüfauftrag erteilt, ob und inwieweit eine Beitragsrückerstattung für Erziehungsberechtigte von beitragspflichtigen KITA- bzw. OGS-Kindern und die Tagespflege erfolgen kann. Hintergrund ist die Coronavirus-Pandemie und die daraus folgende Schließung von Einrichtungen im Stadtgebiet.

Entsprechend den Empfehlungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, hat sich der Rat der Stadt Rheinbach in seiner Sitzung am 27. April für einen Erlass der Beiträge für die Kindertagespflege, die Kindertageseinrichtungen, die Angebote in der offenen Ganztagsschule und die angeschlossenen Früh- und Übermittagsbetreuungen für die Monate April, Mai und Juni - längstens jedoch bis zum Ende des Betretungsverbotes der Einrichtungen - ausgesprochen. „Die Coronavirus-Pandemie stellt die Erziehungsberechtigten vor große Herausforderungen. Es ist folgerichtig, auch sie – wenn auch nur finanziell – zu entlasten. Es gilt ihnen und allen zu danken, die in der Zwischenzeit die Betreuung der Kinder sicherstellen. Wie bei manchem Berufsfeld erfahren wir gerade, welche herausragende soziale und gesellschaftliche Bedeutung die Arbeit unserer Erzieherinnen und Erzieher hat“, stellt Bürgermeister Stefan Raetz fest.

Pressemitteilung

Stadt Rheinbach

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