Bauausschuss der Stadt Sinzig tagte
Flächennutzungsplan vorangebracht
Sinzig. Einen wahren Abstimmungsmarathon absolvierte der Sinziger Bauausschuss bei seiner jüngsten Sitzung. Im Sitzungssaal des weißen Rathauses am Kirchplatz standen gleich 28 Abstimmungen an. Inhaltlich ging es darum, den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Sinzig voranzubringen. Der hatte im April und Mai 2018 öffentlich ausgelegen, und es gab eine ganze Reihe von Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Insbesondere die Kreisverwaltung hatte in Sachen Landesplanung und Naturschutz eine ganze Menge von Anregungen und Einwendungen vorgebracht. Zum Hintergrund: Der neue Flächennutzungsplan soll das alte Planungswerk aus dem Jahr 1990 ablösen, dass zum jetzigen Zeitpunkt etwas aus der Zeit gefallen wirkt. Bürgermeister Andreas Geron erläuterte vor dem Einstieg in den Abstimmungsmarathon die juristischen Grundlagen. Der Flächennutzungsplan dient vor allem als vorbereitender Bauleitplan und muss letztlich auch von der Kreisverwaltung genehmigt werden. Wichtig für die Ausschussmitglieder bei weiteren Beratungen für den neuen Plan, der ja für die Gesamtstadt Sinzig gilt: Es gibt keine Befangenheitsregelung, und auch wichtig zu wissen ist, dass der Flächennutzungsplan letztlich juristisch durch die Bürger nicht angreifbar ist. Vom betreuenden Planungsbüro Friedsam und Weber gab es für die Kommunalpolitik zudem noch ein besonderes „Zückerchen.“ Denn nach dem nach klaren Richtlinien zu berechnenden Schwellenwert bleiben auch nach Anwendung des Landesentwicklungsprogramms (LEP4) der Stadt Sinzig ausreichend Flächen für die Entwicklung neuer Baugebiete. Zurzeit sind dies 30,77 Hektar. „Damit bleibt uns ausreichend Luft nach oben“, war man sich im Ausschuss einig. Die zahlreichen Abstimmungen gingen übrigens durchweg einstimmig über die Bühne. In Teilbereichen gab es Enthaltungen und Gegenstimmen aus den Reihen der Grünen.
Wie geht es weiter: In der Sitzung erfolgte am Mittwoch die Abwägung der Anregungen. Im kommenden Jahr wird dann ein vollständig überarbeiteter Entwurf des Flächennutzungs- und Landschaftsplans vorgelegt. Dieser Entwurf wird nach Anerkennung durch die Gremien (Ausschuss/Stadtrat) erneut öffentlich ausgelegt. BL
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