Politik | 23.02.2026

GaFöG in Andernach: FWG setzt Wahlfreiheit zwischen Ganztag und Betreuung durch

Die FWG hat erreicht, dass Familien in Andernach neben dem Ganztag weiterhin die Betreuende Grundschule wählen könnenFoto: privat

Andernach. Die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG), das ab August 2026 stufenweise einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder begründet, sorgt in Andernach seit Monaten für viele Fragen – insbesondere bei Eltern aus der Kernstadt und den Stadtteilen. Genau hier hat die Freie Wählergruppe Andernach e.V. (FWG) früh angesetzt: Bereits im vergangenen Jahr drängte sie darauf, dass die Verwaltung in einer eigenen Sitzung darlegt, wie der Rechtsanspruch organisatorisch und pädagogisch umgesetzt werden soll.

Der Termin im Januar brachte aus Sicht der FWG zwar erste Einblicke, zugleich aber auch zahlreiche offene Punkte. Um die Informationslage zu klären, reichte die FWG im Nachgang eine umfangreiche Frageliste an Bürgermeister und Fachabteilung nach – unter anderem zu Finanzierung, Öffnungszeiten, Ferienbetreuung und sozialer Ausgestaltung der Beiträge. In der Sitzung am 19. Februar wurden diese Fragen von der Verwaltung ausführlich beantwortet – und damit wesentliche Weichenstellungen für die kommenden Jahre nachvollziehbar gemacht.

Das zentrale Anliegen der FWG in den letzten Monaten: In Andernach sollen nicht mehrheitlich Ganztagsschulen (GTS) etabliert werden, wie seitens der Verwaltung vorgeschlagen, sondern an Standorten, an denen es bislang gelebt wird, soll weiterhin eine Betreuende Grundschule (BGS) als Wahloption bestehen bleiben. „Eltern brauchen Planungssicherheit – und vor allem echte Wahlmöglichkeiten. Es geht um konkrete Abläufe, verlässliche Zeiten und darum, dass Betreuung nicht nur auf dem Papier existiert, sondern im Alltag funktioniert“, betont Timur Külahcioglu, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FWG. „Zudem sahen wir im Wegfall der Betreuung an den Ganztagsschulen eine reale Gefahr – nicht nur für Vereine und gewachsene soziale Strukturen der Kinder, sondern auch für viele Arbeitgeber. Denn im Zweifel hätte ein Elternteil seine Arbeitszeit reduzieren oder sogar ganz anpassen müssen, um die Betreuung vollständig selbst sicherzustellen. Das kann und darf nicht die Folge kommunaler Entscheidungen sein.“

Die aktuelle Planung, wie sie in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Schulträgerausschusses beschlossen wurde, schafft dabei differenzierte Lösungen für Kernstadt und Stadtteile: In Eich soll der Hort über die kommenden Jahre schrittweise zurückgebaut werden, gleichzeitig ist dort eine Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Betreuenden Grundschule bis 15 Uhr vorgesehen. In Namedy ist ebenfalls eine BGS-Lösung bis 15 Uhr geplant. In Miesenheim soll die BGS bis 15 Uhr erhalten bleiben. In der Kernstadt bleibt an den Grundschulen St. Stefan und St. Peter die Ganztagsschule und parallel die BGS bis 13.30 Uhr bestehen. An der Martinschule ist eine BGS bis 13.30 Uhr vorgesehen. Die Hasenfänger-Schule bleibt hingegen Ganztagsschule.

Für die FWG ist diese Kombination ein entscheidender Punkt: Familien sollen künftig nicht „automatisch“ in ein einziges Modell gedrängt werden, sondern je nach Bedarf zwischen Ganztag und verlässlicher Betreuung wählen können. „Wir freuen uns, dass Eltern in Andernach und in den Stadtteilen dank unseres Einsatzes weiterhin echte Wahlmöglichkeiten haben – und nicht vor die Alternative gestellt werden, nur noch ein einziges Schulmodell nutzen zu können“, betont Timur Külahcioglu, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FWG.

Pressemitteilung der Freien

Wählergruppe Andernach e. V.

Die FWG hat erreicht, dass Familien in Andernach neben dem Ganztag weiterhin die Betreuende Grundschule wählen könnenFoto: privat

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