Politik | 07.12.2016

Förderverein Römischer Gutshof Schuld e. V.

Grabungsschutzgebiet Römische Villa in Schuld

Schuld. Die Kreisverwaltung Ahrweiler als Untere Denkmalschutzbehörde hat am 14. November auf Antrag der Denkmalfachbehörde, Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Koblenz, eine Rechtsverordnung erlassen, wonach der gesamte Bereich des Römischen Gutshofes in Schuld zum Grabungsschutzgebiet erklärt wird.

Die jahrelangen Bemühungen des Fördervereins Römischer Gutshof Schuld e.V. auf Unterschutzstellung führten daher zum Erfolg.

In der Rechtsverordnung wird ausgeführt, dass in dem geschützten Bereich ein römerzeitlicher Gutshof bekannt ist, der als besonders schützenswertes archäologisches Denkmal einzustufen ist. Aufgrund seiner Größe und Ausstattung, beispielsweise mit Mosaikfußböden, hatte der Gutshof offensichtlich in der Antike eine zentrale Bedeutung im Besiedlungsraum des Ahrtales.

Um einen Haupt- und Wirtschaftsraum gruppieren sich Wohn- und Schlafräume, von denen mehrere mit Fußbodenheizung (Hypokaustum) versehen sind.

Aufgrund der vorliegenden Befunde und Fundmaterialien handelt es sich bei diesem landwirtschaftlichen Anwesen um einen Hof aus der Zeit des zweiten bis dritten Jahrhunderts nach Christus. Neben dem Hauptgebäude sind noch weitere Nebengebäude - Stallungen und Scheunenanlagen - vorhanden, die obertägig noch nicht freigelegt sind.

Zukünftig bedürfen Ausgrabungsarbeiten, Bohrungen, Erdarbeiten, sowie das Errichten baulicher Anlagen der Genehmigung der Kreisverwaltung Ahrweiler als Untere Denkmalschutzbehörde. Auf der Grundlage dieser Rechtsverordnung können nun weitere Maßnahmen geplant und durchgeführt werden.

Der Förderverein Römischer Gutshof Schuld e.V. wird zu gegebener Zeit über weitere Vorhaben berichten.

Pressemitteilung des

Förderverein Römischer Gutshof Schuld e. V.

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