Politik | 16.10.2017

Peter Schmidt und Rolf Schmidt zur Situation in Schenkelberg

Große Risiken für unser Dorf

Gedanken über den Verkauf von Gemeindevermögen in Form von Grund und Boden zum Vorteil der geplanten Steinbrucherweiterung am Schenkelberger Kopf und zum Bau eines Dorfgemeinschaftshauses (DGH)

Die Transportroute. Architekt Peter Schmidt

Schenkelberg. Vieles ist zu diesem Thema geschrieben und heftigst diskutiert worden. Schenkelberg benötigt eine vernünftige und bezahlbare Versammlungsstätte – das wird nicht in Abrede gestellt –, aber die momentane Methode, die zum Ziel führen soll, gibt Anlass zur Sorge.

Außer den geschäftlichen und planerischen Aspekten eines derartigen Bauvorhabens, bleiben nämlich die Fragen nach der Moral der Geschichte und Rücksichtnahme auf das Gemeinwohl offen!

Zum Grundstücksverkauf: Bei uns setzt sich leider die Einsicht durch, dass unser damaliger Kompromiss – auch mit den Abbaufirmen Basalt- und Mischwerke Herschbach (BMH) und der Basalt AG in Linz /Rh. (BAG) unwirksam ist und der derzeitige Gemeinderat sich nicht mehr an die Vereinbarungen des damaligen Gemeinderates hält. Dafür haben wir, die Bürgerinitiative Schenkelberger Kopf e.V., mehr als zehn Jahre mühsam gestritten und im guten Glauben verhandelt. Als ehemaliger Sprecher der BI bleibt mir daher nur noch auf Nachstehendes hinzuweisen:

Die aktuelle Steinbrucherweiterung wird für eine große Anzahl der Anlieger zwangsweise massivere Umweltbelastungen in vieler Hinsicht bringen, weil eine große Flankenöffnung der Abbaugrube in geografischer- und auch Windrichtung auf unser Dorf geplant ist. Wer das in Abrede stellt, verkennt fahrlässig die Realitäten... Das Ganze wird durch den Verkauf gemeindeeigener Grundstücke ursächlich ermöglicht.

Die Betriebserlaubnis dafür liegt nunmehr in den Händen einer einzigen Genehmigungsbehörde, nämlich dem Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz (früher Bergamt in Koblenz). Im Bundesberggesetz (BBergG) steht wörtlich „Das Bergrecht räumt der Sicherstellung der Versorgung mit Rohstoffen einen Vorrang gegenüber anderen übergeordneten Interessen des Gemeinwohls ein“! Wie stehen die beteiligten Behörden dazu? Der Raumordnungsplan in der neusten Fassung sieht keinen Rohstoffabbau in den fraglichen Fluren 7 und 8 der Gemarkung Schenkelberg am Schenkelberger Kopf vor, wird sich aber dem Bundesberggesetz beugen und einem Abbau nicht entgegen stehen.

Das gleiche gilt leider bezüglich der Wasserschutzgebietsverordnung und Ausweisung des Wasserschutzgebietes. Man verkleinert einfach die Fläche des Wasserschutzgebietes 3 und fertig! Der Schutz unseres Wohn- und Erholungsgebietes spielt ebenso wenig eine Rolle wie das Landeswaldgesetz oder das Landschaftsschutzgesetz. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entfällt bei kleineren Abbauflächen ohnehin. Laut BMH soll die Fläche 10.000 m² betragen. Ein Kenner der Szene erklärt, dass derartig kleine Genehmigungen schnell und hinter verschlossenen Türen erteilt werden. Was sagt man denn dazu? Wir stehen also schutzlos und ausgeliefert einer Behörde gegenüber, die bei Juristen als brutal in ihrem Vorgehen bezeichnet wird. Die staatlichen Institutionen, ebenso die Politiker, die die Bürger vor schädlichen Umwelteinflüssen und gesundheitlichen Schäden schützen sollen, stehen tatenlos als Statisten daneben. Wie aber geht es am Schenkelberger Kopf nun weiter? Wie realisiert der Abbaubetrieb eine derartige Maßnahme, wenn es denn dazu kommen sollte? Schon vor circa 20 Jahren kaufte die Firma BMH wohlweislich etwa 21 Parzellen in der Flur 7. (Das ist die Fläche neben der Steinbrucheinfahrt in Richtung Schenkelberg) in einem Gesamtareal von etwa 30.000 m² (3 ha). Bestanden mit einem verwahrlosten, bis heute ungepflegten Fichtenbestand und Dornengestrüpp.

Hier beabsichtigt die Abbaufirma, die anfallende Abraumhalde aufzuschütten: Irgendwie muss sie ja an den Basalt dort oben kommen. Betrachtet man geografisch die Örtlichkeit der geplanten Abbauerweiterung mit der Örtlichkeit der neuen Haldenaufschüttung, werden die vorgenannten Abraummassen (ca. 8.000 Tonnen) wohl oder übel über gemeindeeigene Wege transportiert werden. Das heißt vom Schenkelberger Kopf runter, an der Kreuzstation vorbei, ein Stück den Steinweg runter, am Haus Fr. Jung rechts einbiegend in den Weg Richtung Astplatz, weiter immer geradeaus bis zur Abladestelle. Oder gibt es eine andere Wegstrecke? Jedenfalls, die Anwohner von Steinweg, Garten- und Ringstraße und andere werden sich freuen!

Wir betreiben keine Panikmache, dafür ist die Angelegenheit zu ernst. Sollte es aber so kommen wie geschildert, überwiegen in der Abwägung die Nachteile für unser Dorf, da sie zwangsläufig sind. Im Rückblick erinnern wir an eine Nacht- und Nebelaktion, in der die Firma BMH damit begann, den gemeindeeigenen Mittelweg in der Flur 8 für Schwerlastverkehr wohlweislich und zukunftsorientiert ausbauen zu lassen. Dank dem energischen Einschreiten des damaligen Ortsbürgermeisters E. Bösch wurde das dann gestoppt. Die vorgenannte Transportstrecke würde entsprechend ausgebaut werden, das bringt weitere Ausschachtungsmassen. Die Länge der beschriebenen Route beträgt ca. 1.000 m. (Siehe Plan)

Die aufgeschüttete Abraumhalde nochmal: Wenn alles so kommen sollte, liegt dann auf der vorgenannten abgeholzten Fläche der Flur 7, die immerhin ein Gefälle von rund 20% zur Landstrasse L 292 (zw. Schenkelberg und Herschbach) aufweist...!

Der Landesbetrieb Mobilität in Diez steht dann vor der Herausforderung, die große Masse weichen Bodens, durchsetzt mit Geröll, gegen Rutschung auf die darunter liegende L 292 zu sichern. Es sind zwei wesentliche Faktoren, die eine solche Masse in Abwärtsbewegung bringt: Regenwasser, welches als Gleitlager fungiert und Erschütterungen aus den nahen Steinbruchsprengungen. Frage: Kann man als Gemeindevertretung diese Häufung von Risiken, man kann es auch Desaster nennen, seinen Bürgerinnen und Bürgern guten Gewissens zumuten, nur um einen fehlenden Posten in der Baufinanzierung des geplanten Dorfgemeinschaftshauses zu füllen?

Zum Dorfgemeinschaftshaus: Gehen wir davon aus, es kommt wie geschildert – und nach wie vor geht der Vorrang in Richtung Neubau des Dorfgemeinschaftshauses am Friedhof, so sei daran erinnert, dass dies innerhalb eines FFH Gebiets liegt. (Tiel: Unterwesterwald bei Herschbach II FFH -5312 - 301.11) Wie steht die Obere Naturschutzbehörde der SGD Nord in Koblenz dazu? Empfiehlt sie eine niedliche Ausgleichsmaßnahme... oder was?

Die geplante Halle soll in den Außenmaßen von 14 x 22 m gebaut werden. Nimmt man aus der Hochbaukalkulation die erhofften 230.000 Euro aus dem Flächenverkauf heraus, könnte die Halle immer noch rund 12 x 19 m groß werden. Das sollte für eine relativ kleine Gemeinde (490 Wahlberechtigte) ausreichend sein. Viele Menschen befürchten eine permanente, jahrelange finanzielle Überforderung der Ortsgemeinde. Wurde vorgenannte Alternative, die den Frieden im Dorf wieder herstellen könnte, auch bedacht?

Über die massiven Belastungen der Einwohner durch eine mögliche Erweiterung in Richtung Schenkelberg oben in der Flur 8 wurde viel geschrieben. Ich möchte das nicht unnötig wiederholen, aber noch ein Hinweis in Sachen Sprengungen: Bei den Sprengvorgängen in der Vergangenheit wurde uns oft berichtet, dass es ins Dorf hinein stinkt. Dies resultiert aus den chemischen Vorgängen während einer Sprengexplosion und wurde als zusätzliche Belastung angemahnt. Soll auch nicht gesund sein, sagen Umweltmediziner...! Eine Patentlösung der BMH wörtlich: „Man kann den Feinstaub aus der Abbaugrube gut abhusten!“ Wie wirken sich Erdbewegungen durch Gesteinssprengungen ortsnah aus?

Hierbei entstehen oberflächennahe Erdschwingungen, sogenannte seismische Wellen, die, wenn sie auf ein Hindernis treffen, z.B. einen Hauskeller, diesen in schädigende dynamische Bewegungen versetzt.

Dazu schreibt die Deutsche Gesellschaft für Baudynamik in einem Fachaufsatz: „Wird die Spürbarkeitsgrenze ( ca. 0,1 mm/sec) überschritten, werden Schwingungen sehr schnell als unangenehm empfunden. Werden die Erschütterungen noch stärker, kann nicht nur der Komfort des Menschen beeinträchtigt werden, sondern ebenso eine Minderung der Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes eintreten. Es entstehen Risse, Gegenstände wackeln usw. Im Extremfall kann es sogar die Standsicherheit des gesamten Gebäudes gefährden.“ Ein Geophysiker erklärte uns das so: „Man stelle sich ein Gewässer vor, in welches man einen Stein wirft. Die kreisförmigen Wellen, die dann zu erkennen sind, sind vom Prinzip mit den seismischen Wellen nach Sprengung oder Erdbeben im Erdreich zu vergleichen.“ Wer das vorschnell anzweifelt, oder andere Faktoren für die Schenkelberger Bauschäden vermutet (man sagte uns, es komme von den Tieffliegern), hat noch keine Starksprengung mit ca. 1.300 kg Sprengstoff in unmittelbarer Nähe (250 m) miterlebt.

Wir hoffen alle, dass der von uns gewählte Ortsgemeinderat darüber nachdenkt, sich erinnert, wofür er die Bewohner vertritt und dann einen vernünftigen Ausweg aus der bis heute verfahren Situation findet.

Peter Schmidt und Rolf Schmidt,

Schenkelberg,

Vorstände der

ehemaligen Bürgerinitiative

Schenkelberger Kopf e.V.

Die Transportroute. Foto: Architekt Peter Schmidt

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