Demokratie vor Ort Erpel (DvOE)
Hebesatz der Grundsteuer B steigt
Erpel. In der Ratssitzung hat der Gemeinderat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der SPD den Hebesatz der Grundsteuer B auf 610 Prozent erhöht. Einzig die Fraktion der DvOE hat nicht für die Erhöhung gestimmt. Damit ist der Hebesatz in Erpel um einiges höher als z.B. in Koblenz, Mainz, Frankfurt am Main oder Köln. Die DvOE befürchtet eine weitere Erhöhung der Zahllast mit Umsetzung der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025.
Bereits in der Sitzung vom 11. April 2022 wurde mit den Stimmen der CDU und SPD der Hebesatz der Grundsteuer B von 395 Prozent auf 430 Prozent erhöht, am 17. April 2023 wurde eine weitere Erhöhung, ebenfalls mit den Stimmen der CDU und SPD, auf 465 Prozent beschlossen. Hierbei wurde insbesondere als Argument für die Erhöhung vorgebracht, dass ohne das Einhalten der vom Land vorgegebenen Nivellierungssätze für die Hebesätze eine Teilnahme am Programm Partnerschaft zu Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) nicht möglich sei. Diese Behauptung ist nachweislich falsch, der DvOE liegt eine entsprechende schriftliche Auskunft des zuständigen Finanzministeriums vor. Trotz dieser Erhöhung hat die Kommunalaufsicht die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Erpel für die Haushaltsjahre 2023/2024 nicht genehmigt und weiterhin den nicht ausgeglichenen Haushalt beanstandet. Die DvOE hat daraufhin als einzige Fraktion Anstrengungen unternommen und Vorschläge für die Reduzierung der Ausgaben und für die Erzielung von Einnahmen unterbreitet. In dem Haushaltsgespräch konnten durch die Vertreter der DvOE mögliche Einsparungen in Höhe von ca. 600.000 Euro durch Aufwandsminderungen und Rückstellungen/Begrenzungen der Investitionsvorhaben in den beiden Haushaltsjahren dargelegt werden.
Die Kommunalaufsicht hat dennoch die beschlossene Haushaltssatzung nicht genehmigt und auf eine weitere Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B gedrängt. In den im Rat geführten Diskussionen wurde diesmal das Argument vorgebracht, die Ortsgemeinde Erpel könne ohne einen genehmigten Haushalt nicht an dem PEK-Programm teilnehmen und sei eine weitere Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B unumgänglich. Auch dieses Argument konnte die DvOE als nachweislich falsch entkräften. Die Kommunalaufsicht weist jetzt schon darauf hin, dass die Ortsgemeinde Erpel, auch in den kommenden Jahren, weitere notwendige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung ergreifen müsse, um das mittelfristige Ziel des Haushaltsausgleichs zu erreichen. Da jedoch in absehbarer Zeit keine weiteren Einnahmemöglichkeiten in beachtenswerter Größenordnung zu erwarten sind und Erpel wie anderen Kommunen in RLP immer mehr Pflichtaufgaben auferlegt werden ohne entsprechende finanzielle Unterstützung durch das Land und den Bund, ist davon auszugehen, dass spätestens bei der Frage der Genehmigung des Haushaltes für das Jahr 2025 eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B seitens der Kommunalaufsicht verlangt wird.
Die DvOE ist nicht so naiv zu glauben, dass mit einem möglichen Einstieg in die Windkraft und einer möglichen Erschließung des Gewerbegebietes Hinterheide in absehbarer Zukunft Einnahmen in eine Größenordnung erzielt werden könnten, die für einen ausgeglichenen Haushalt sorgen würden. Es wurde in der Vergangenheit versäumt, einerseits Ausgaben zu unterlassen, nur weil mit Fördermitteln gelockt wurde, als Beispiel ist die Erneuerung des Kuthweges zur Erpeler Ley zu nennen, andererseits weitere Einnahmequellen zu erschließen. So wurde der Flächennutzungsplan für das Gewerbegebiet Hinterheide bereits vor Jahrzehnten beschlossen, getan hat sich in den ganzen Jahren der Mehrheitsregierung der CDU diesbezüglich leider nichts. Ob und wann die Erschließung des Gewerbegebietes und der Einstieg in die Windkraft verwirklicht werden kann, steht aktuell noch in den Sternen, wann mit Einnahmen aus beiden Projekten zu rechnen ist, ist ebenfalls fraglich.
Eine ausführliche Darstellung ist auf der Homepage der DvOE: www.demokratievororterpel.de veröffentlicht.
Pressemitteilung der
Demokratie vor Ort Erpel e.V.