Verbandsgemeinderat begrüßt Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
Hochwasserschutz in Mendig und Thür
Mendig. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Verbandsgemeinderat Mendig die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen für einen Abschnitt des Kellbachs in Obermendig. Im Haushalt stehen dafür 60.000 Euro bereit.
In den vergangenen Jahren führte ein Ausufern des Kellbachs bei starken Regenereignissen in verschiedenen Bereichen zu Überschwemmungen. Die Verbandsgemeinde Mendig hatte daher mit einem betreuenden Ing.-Büro ein örtliches Hochwasservorsorge-Konzept, das sich am Leitfaden des Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz (IBH) orientierte, erarbeitet. Im Rahmen von Ortsbegehungen offenbarte sich dringender Handlungsbedarf im Bereich des Kellbachs auf Höhe der Straße „In den Mühlwiesen“. Hier ist die Ufersicherung in einem akut sanierungsbedürftigen Zustand, sodass ein erneutes Hochwasserereignis zum Versagen der Befestigung und Verschütten des Bachbetts führen könnte. Die beiden angrenzenden Wohnhäuser (Hausnummern 12 und 12a) wären unmittelbar betroffen. Außerdem gefährdet eine Verschüttung des Abflussprofils weitere Anlieger ober- und unterhalb dieses Bereiches durch einen Rückstau und wild abfließendes Wasser. Eine Sanierung der Uferbefestigung wurde auch von Seiten der SGD Nord anerkannt.
Die Verbandsgemeinde Mendig hat sich für eine schnelle Umsetzung der Sanierung ausgesprochen und die erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsplan eingestellt. Die Planung wurde durch das beauftragte Büro „Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann &Partnergesellschaft mbH“ aus Thür erstellt. Die wasserrechtliche Genehmigung für die Sanierung liegt inzwischen ebenfalls vor.
Die vorhandene Ufersicherung besteht aus Beton und Eisenelementen und ragt am rechten Ufer deutlich in die Bachparzelle hinein. Das Gewässerbett ist dadurch eingeengt, schmal, tief und geradlinig. Stellenweise bestehen Querstreben zur Abstützung der Uferbefestigungen. Daher ist geplant, die bestehende Betonmauer am linken Ufer und der wilde Verbau aus Stahlpfosten mit Betonelementen am rechten Ufer abzubrechen und durch einen treppenförmigen Natursteinverbau aus großen Basaltsteinen herzustellen. Dabei ist vorgesehen, die Gewässersohle am rechten Ufer zu verbreitern, indem sich die zweite Reihe des Natursteinverbaus (etwa ½ Meter über der Gewässersohle) an der Parzellengrenze orientiert. Durch die Verbreiterung der Gewässersohle lassen sich auch punktuell eingesetzte Störsteine im Gewässerbett einbauen, ohne den Hochwasserabfluss negativ zu beeinflussen. So kann zumindest im Niedrig- bis Mittelwasserabfluss die Geradlinigkeit des Bachbettes gebrochen und kleinere Strukturen geschaffen werden. Die Arbeiten werden derzeit öffentlich ausgeschrieben. Die Ausführung der Sanierungsarbeiten soll in der 44. Kalenderwoche beginnen.
Der Verbandsgemeinderat nahm den vorgestellten Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis und begrüßte die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt bezog sich auf die Erstellung eines Hochwasser-Vorsorgekonzeptes für die Gemeinde Thür. Seitens der Verwaltung wurde bereits eine Leistungsbeschreibung erstellt und drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Aufgrund förderrechtlicher Vorgaben müssen auch bei einer Angebotssumme unterhalb von 25.000 Euro drei Angebote eingeholt werden, da es sich bei der Erstellung eines Hochwasser-Schutzkonzeptes um eine Planungsleistung außerhalb der HOAI handelt. In der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates, bzw. des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses soll die Auftragsvergabe erfolgen.
Das bereits erstellte Hochwasserschutzkonzeptes wurde seinerzeit bekanntlich zurückgestellt, da aufgrund der Topographie zunächst das Hochwasserschutz-Konzept für den Bereich Bellbach u. Kellbach fertig gestellt werden sollte, um die Erkenntnisse auch in den Vorsorgekonzepten der tieferliegenden Gemeinden mit berücksichtigen zu können. So zum Beispiel neben diversen Renaturierungsmaßnahmen auch die Herstellung einer größeren Rückhaltung im Bereich des Gänsehalses vor der Ortslage Bell sowie im Bereich oberhalb der Ortslage Obermendig. Hierzu fanden im vergangenen Jahr mehrere Gespräche mit dem Land statt und es wurden Unterlagen und Berechnungen durch das beauftragte Ingenieurbüro erstellt. Die Förderfähigkeit von Rückhaltemaßnahmen wurde jedoch von Seiten des Landes abgelehnt. Dennoch wird, sobald alle drei Angebote vorliegen, seitens der Verwaltung eine Beschlussvorlage für den Verbandsgemeinderat oder den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erstellt.
FRE
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