Stadtverwaltung Bendorf
Hundekot muss beseitigt werden
Bendorf. Hundekot ist nicht nur eine unangenehme Hinterlassenschaft sondern birgt auch Gefahren. Für Gehbehinderte stellt Hundekot eine Unfallgefahr dar. Blinde, Sehschwache und Rollstuhlfahrer können den Hundehaufen oft nicht ausweichen und kommen dadurch in direkten Hautkontakt mit dem Kot. Hundekot stellt daneben auch ein Infektionsrisiko dar, wobei Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene besonders gefährdet sind.
Zahlreiche winzige Eier von Parasiten können beispielsweise durch Schuhsohlen weit bis in Wohnungen hinein verbreitet werden. Gleich aus mehreren Rechtsvorschriften ergibt sich sowohl für den Hundehalter als auch für einen Hundeführer die Verpflichtung den Kot seines Tieres umweltgerecht im Restmüll zu entsorgen. Auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in Anlagen besteht die Verpflichtung zur Beseitigung aufgrund der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bendorf. Wer mit seinem Hund auf die private Fläche entlang einer Straße ausweicht, verstößt gegen abfallrechtliche Bestimmungen. In diesem Zusammenhang hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden: „Wer z. B. auf einer Spiel- und Liegewiese einen Hund abkoten lässt und den Kot nicht beseitigt, macht sich wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung strafbar.“ Auch das Hinterlassen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sollte unbedingt unterbleiben.
Hundekot kann für die Landwirtschaft gefährlich sein, wenn er Weideflächen verunreinigt. Sind im Hundekot Parasiten enthalten, bleiben diese lange an den Gräsern haften.
Werden diese verunreinigten Gräser von den Kühen mitgefressen, kann dies zu Totgeburten führen. Gelangt restlicher Hundekot mit in die Heuernte, so wird ein großer Teil dieses Winterfutters von den Kühen verweigert.
Pressemittelung der
Stadtverwaltung Bendorf
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