Politik | 18.07.2018, 13:30 Uhr

ZDF begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Intendant Bellut: „Höchstrichterliche Rechtsklarheit“

Mainz. Das ZDF begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut: „Das Urteil der Karlsruher Richter bestätigt im Kern, dass der Rundfunkbeitrag ein angemessenes und verfassungskonformes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist. Auch wenn es in einem Detail bei der Beitragsbemessung für Zweitwohnungen noch eine Anpassung geben muss - es ist gut, dass über die Zulässigkeit des Beitrags jetzt höchstrichterliche Rechtsklarheit besteht.“

Das Verfassungsgericht hat klargestellt, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer darstellt und eine Anknüpfung der Beitragspflicht an die Wohnung verfassungsgemäß ist. Zudem hat es die Beitragspflicht für den nichtprivaten Bereich und für betriebliche Kraftfahrzeuge bestätigt. Die Richter haben allerdings die aktuelle Regelung über die Belastung von Zweitwohnungsinhabern bemängelt und damit der Verfassungsbeschwerde einer Privatperson stattgegeben. Die Richter geben den Ländern bis Juni 2020 Zeit für eine gesetzliche Korrektur.

Das Bundesverfassungsgericht hat auf die besondere Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Gesellschaft und die Demokratie hingewiesen. Er habe die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern zu einer inhaltlichen Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht zu gewährleisten sei. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Medien und insbesondere der Netz- und Plattformökonomie des Internets, so die Richter, wachse die Bedeutung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, authentische, sorgfältig recherchierte Informationen anzubieten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung auch die aktuelle Beitragshöhe im Verhältnis zum Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als angemessen bewertet.

Pressemitteilung ZDF

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Karlsruhe. Der ARD-Vorsitzende und Intendant des Bayerischen Rundfunks, Ulrich Wilhelm, hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, nach dem der Rundfunkbeitrag im privaten und nichtprivaten Bereich verfassungsgemäß ist: „Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln.“

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Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich rechtens urteilte jüngst das Bundesverfassungsgericht. Quelle: obs/ARD ZDF/Corporate Design
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Karlsruhe/Mainz. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Mittwoch, 18. Juli, den Rundfunkbeitrag und im Wesentlichen auch seine Erhebung als verfassungsgemäße Basis für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland bestätigt. Auch die Höhe des Beitrags von 17,50 Euro sei angesichts des Angebots von neunzig bundesweiten Rundfunkprogrammen, die rund um die Uhr ausgestrahlt werden, nicht zu beanstanden.

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