Gemeinderat Swisttal achtet auf die Finanzen

Investoren sollen bei Bauprojekten künftig die Zusatzkosten für Infrastruktur tragen

Swisttal. Größere Bauvorhaben in der Gemeinde Swisttal, die das Einleiten eines Bauleitplanverfahrens erforderlich machen, werden künftig teurer für die Investoren. Der Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig, ab sofort die Kosten für die mit einem Bauprojekt verbundenen Folgekosten für die gemeindliche Infrastruktur dem jeweiligen Investor aufzubürden.

Das gilt insbesondere für die bereits laufenden oder zumindest schon absehbaren Bebauungspläne „Heimerzheim West“, „Am Burggraben“, „Metternicher Weg“ und „Pützgasse“ in Heimerzheim, ebenso für die „Robert-Koch-Straße“ in Odendorf und die geplanten Baugebiete „An den Eldern“ in Miel und „Am Kradenpohl“ in Straßfeld. Schließlich, so die Argumentation der Gemeinde, würden diese einen zusätzlichen Bedarf an öffentlichen Einrichtungen hervorrufen, beispielsweise für mehr Plätze in Kindertagesstätten und Schulen aufgrund der größeren Nachfrage durch diese Wohnungsbauvorhaben. Diese höheren Investitionskosten für öffentliche Einrichtungen hätte ansonsten die Gemeinde zu tragen, die aber im Hinblick auf die Folgekosten und angesichts ihrer Finanzsituation von einer derartigen Planung absehen würde.

Die Umsetzung dieses „Folgekostenkonzeptes“ soll dergestalt ablaufen, dass vor Durchführung der Beteiligungsverfahren Folgekostenverträge mit den jeweiligen Investoren abgeschlossen werden sollen. Allerdings räumt der Rat ein, dass die darin vereinbarten Leistungen den gesamten Umständen nach angemessen sein müssen und nicht in einem Missverhältnis zum Wert des Vorhabens stehen. Dem Vertragspartner dürfe keine unzumutbare Belastung aufgebürdet werden. Auch für den geförderten Wohnungsbau soll dies gelten.

Dringlichkeitsentscheidung

genehmigt

Einstimmig genehmigte der Gemeinderat zudem die Dringlichkeitsentscheidung von Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner (CDU), auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule für die Monate April und Mai verzichten. Zugleich wurde die Aussetzung der Beitragserhebung verlängert, so lange das Land die Hälfte der ausfallenden Elternbeiträge übernimmt. Pro Monat entgehen der Gemeinde damit rund 13.500 Euro an Einnahmen.

Bestätigt wurde auch der Beschluss des Hauptausschusses, die Nutzungsgebühr für die gemeindeeigenen Dorfhäuser anzupassen. Sie waren seit 2007 nicht mehr geändert worden, deshalb war zum Inflationsausgleich sowie wegen gestiegener Energie- und Reinigungskosten eine Anpassung dringend erforderlich. Künftig muss übrigens auch der Mieter zugleich der Veranstalter sein.

-JOST-