Fraktion Bündnis90/Die Grünen Swisttal stellt erneuten Antrag an zuständige Gremien
„Ja zur Baumschutzsatzung“
Swisttal. Auch in Swisttal haben die Menschen ein Gespür für Veränderungen. Die Sensibilisierung für die vorhandene Natur und ihren Erhalt ist mittlerweile vielen ein wichtiges Anliegen. Der Verlust an Grün bleibt auch in der Bürgerschaft nicht unbemerkt. Immer wieder empören sich deshalb Swisttaler Bürgerinnen und Bürger über das Fällen wertvoller Bäume in den Ortschaften und bedauern das Fehlen einer Baumschutzsatzung. Gesunde alte und ortsprägende Bäume sind aus vielfältigen Gründen unbedingt zu erhalten. Sie sind ein über Jahre hinweg gewachsenes Kleinbiotop, wirken dem Klimawandel entgegen. Eine Verringerung des Bestandes bewirkt einen schnelleren Klimawandel und eine Verschlechterung des Mikroklimas in den Orten. Die Bäume binden große Mengen Wasser und geben diese nach und nach wieder an die Umwelt ab. Jeder einzelne, für sich genommen, stellt eine kleine „grüne Lunge“ dar und sorgt für ein angenehmeres Mikroklima. Bäume sind Sauerstoffspender und das, je nach Größe, in beträchtlichem Umfang. Sie sind Schattenspender an heißen Sommertagen. Insbesondere alte Bäume haben sich an ihren Standort angepasst. Sie tragen zum Schallschutz bei und sind teilweise jahrzehnte- und manchmal sogar Jahrhunderte alte Naturdenkmale. Manche sind ein Stück Swisttaler Ortsgeschichte und viele prägen das Ortsbild der Dörfer.
Argumente von Gegnern und Kritikern verunsichern nur
Vielfach wird von den Gegnern und Kritikern einer solchen Baumschutzsatzung vorgetragen, dass dann auf Privatgrundstücken keine Bäume mehr gefällt werden dürfen und die Bürger bei Bekanntwerden einer solchen Satzung schnell noch alle Bäume fällen würden, die vor dem Erreichen des Schutzumfangs (Stammumfang von 80 cm) stehen. Sie meinen, die Satzung greife in die Eigentumsrechte ein und der Erlass einer solchen Satzung hätte einen unverhältnismäßigen Kosten- und Personalaufwand zur Folge.
Diesen vorgeschobenen Argumenten kann sehr leicht begegnet werden. Den Schutz der neuen Baumschutzsatzung sollen zukünftig nur die großen, die alten, die ökologisch wertvollen sowie die ortsprägenden Bäume genießen. Der gesunde Menschenverstand und ein Blick in die Umwelt sagt schon jedem, dass das nicht sehr viele Bäume sein können. So ist zum Beispiel nicht zu erwarten, dass zukünftig auf Privatgrundstücken keine Bäume mehr gefällt werden dürfen, weil Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr nur selten in Privatgärten stehen. Die Verwaltung muss erst dann tätig werden, wenn ein entsprechender Antrag auf Fällung eines Baumes vorliegt und nach der geltenden Baumschutzsatzung zu beurteilen ist. In Anbetracht der geringen Anzahl solcher Bäume ist die Vermutung absurd, dass durch die Satzung erhebliche Kosten- und Personalaufwendungen zu erwarten sind.
Die Sorgen der Bürger muss man ernst nehmen. Es geht aber zu weit, hier ein Szenario zu eröffnen, das gemeindeweit ein Fällen aller Bäume auf Privatgrundstücken, riesige Eigentumsverluste oder riesige Kosten- und Personalaufwendungen prophezeit.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet daher diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die ebenfalls einen notwendigen Schutz dieser wertvollen Bäume bejahen, sich bei ihren Ratsvertretern für den Erlass einer notwendigen Satzung einzusetzen.
Pressemitteilung der
Fraktion Bündnis90/Die Grünen
