Politik | 06.09.2022

UWG Meckenheim beantragt Änderungen der Benutzungsordnung

Jungholzhalle – „Halle für alle“!

Meckenheim.Seit Eröffnung der neuen Jungholzhalle in Meckenheim gab und gibt es immer wieder Forderungen, auch die soganannte „Kleine Jungholzhalle“ (1/3 Halle) für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, da es im Stadtgebiet an geeigneten Räumlichkeiten fehlt, in denen zum Beispiel Ausstellungen, Vorträge, Salonkunst, Kabarett oder Autorenlesungen stattfinden können. Dieser Umstand wird insbesondere von vielen Kunstschaffenden und Kunstliebhabern immer wieder beklagt. Die UWG nimmt sich nun zum wiederholten Mal dieser Thematik an und hat einen entsprechenden Antrag für die kommende Sitzung des Ausschusses für Schule Sport und Kultur gestellt. Gleichzeitig überreichten die Unabhängigen eine Unterschriftenliste, in der über 200 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Meckenheim und aus der näheren Umgebung die Forderung nach Öffnung der „Kleinen Jungholzhalle“ unterstützen.

Der Antrag der UWG schließt zu diesem Thema mit dem Appell: „Geben wir in der Stadt Meckenheim der Kunst im wahrsten Sinne des Wortes RAUM und steigern nebenbei die Attraktivität unserer Stadt! Jungholzhalle Meckenheim – „Halle für alle“!“

In einem zweiten Teil ihres Antrages beantragt die UWG eine weitere Anpassung der Benutzungsordnung der Jungholzhalle. Seit vielen Jahren wird die Frage nach dem Veranstaltungsort der Abschlussfeiern der Meckenheimer Schulen sowohl im schulischen als auch im politischen Umfeld diskutiert. Diese fanden in der Vergangenheit regelmäßig außerhalb Meckenheims statt, da insbesondere der finanzielle Aufwand für die Grundmiete der Jungholzhalle seitens der ehrenamtlichen Organisationsteams nicht zu leisten war. Die UWG-Fraktion ist aus diesem Grund der Auffassung, dass die Organisationsteams der Abschlussfeiern der Meckenheimer Schulen bezüglich der Grundmiete den gemeinnützig anerkannten Vereinen gleichgestellt werden sollten, da es sowohl im Interesse der Stadt Meckenheim als auch der politisch Verantwortlichen liegen müsse, dass Schulabgängern der Meckenheimer Schulen zumindest Rahmenbedingungen geboten werden, die Überlegungen, Abschlussfeiern zum Beispiel nach Rheinbach oder Bad Neuenahr zu verlegen, überflüssig machen.

„Es mag im Einzelfall Gründe geben, eine Abi-Feier nicht in der Jungholzhalle durchzuführen“, konstatiert der stellv. Fraktionsvorsitzende der UWG Hans-Erich Jonen, „sich die Halle nicht leisten zu können, dürfe allerdings keinesfalls ein Grund sein.“

Pressemitteilung

UWG Meckenheim

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