Politik | 16.12.2022

CDU-Bundestagsabgeordnete enttäuscht von Gesetzesbeschluss der Regierungsfraktionen

Keine verbindliche Regelung für Flutgebiete

Mechthild Heil. Foto: Tobias Koch/tobiaskoch.net

Kreis Ahrweiler. „Seit Wochen fehlt es nicht an Hinweisen aus unserer Region, dass bei den Gas- und Strompreisbremsen in Bezug auf den Jahresverbrauch 2021 als Berechnungsgrundlage die besondere Situation in den Flutgebieten berücksichtigt werden muss“, so die örtliche CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil. „Aber alle Bemühungen von mir und vielen anderen haben bei der Ampelkoalition in Berlin nicht gewirkt – die Gesetze wurden am Donnerstag im Bundestag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen ohne eine verbindliche Regelung für die Flutgebiete verabschiedet.“ Das sei deshalb besonders enttäuschend, weil der Einsatz für unsere geschundene Region bei Besuchen und Reden von Regierungsvertretern immer gerne in den Mittelpunkt gestellt werde.

Mechthild Heil erläutert weiter, dass die Nachricht aus dem Ahrtal bei den Bundestagsabgeordneten der Ampelkoalition durchaus angekommen sei: „Die Koalitionsfraktionen haben einen Entschließungsantrag zu Gas- und Strompreisbremse gefasst, in dem die Besonderheit der Flutgebiete in einem Halbsatz angesprochen wird.“ Eine solche Entschließung sei allerdings leider nicht rechtsverbindlich. „Es ist deshalb umso unverständlicher, dass in den umfangreichen Änderungen von 350 Seiten, die die Ampelkoalition in der Nacht vor den abschließenden Beratungen an den Gesetzentwürfen vorgenommen hat, sich keine rechtsverbindliche Regelung zu den Flutgebieten findet.“

Im Ergebnis seien die Flutgeschädigten nun auf den guten Willen ihrer Energieversorger angewiesen, dass diese der unverbindlichen Entschließung des Bundestages folgen und deren spezielle Situation bei der Verbrauchsprognose für die Preisbremsen berücksichtigen. Es sei absehbar, dass hier unnötigerweise viel zusätzliches Streitpotenzial entsteht. „Gut gemeint ist nicht gut gemacht und ein Entschließungsantrag ist an dieser Stelle eindeutig nicht ausreichend, das hätte in die Gesetze gemusst“, so Mechthild Heil abschließend.

Pressemitteilung des

Büro von Mechthild Heil

Mechthild Heil. Foto: Tobias Koch/tobiaskoch.net

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