CDU-Grafschaft will vor allem mehr Qualität in den Kindertagesstätten

Kita-Gesetz: Einbrüche bei den Personalzuschüssen befürchtet

Grafschaft. Aus Sicht der CDU-Grafschaft war es einmal mehr wieder nicht anders zu erwarten: die SPD-Grafschaft ergeht sich bei der Bewertung des neuen Kita-Gesetzes der SPD-geführten Landesregierung in überzogenen „Lobhudeleien“. CDU-Sprecher Marcel Werner hierzu: „Die eklatanten Schwächen dieser neuen Regelungen werden von den Sozialdemokraten völlig ausgeblendet, die berechtigen Interessen der Gemeinde und insbesondere der jungen Familien dort spielen offenbar keine Rolle. Dabei hat die Gemeindeverwaltung im Sozialausschuss am 12. März klar herausgearbeitet, dass neue personelle Belastungen auf die Grafschaft zukommen. Allein das zukünftig erforderliche „Monitoring“ - die Datenerhebung für Zuschuss- und Statistikzwecke - wird zu einem deutlichen Mehraufwand bei der Verwaltung führen, der mit den vorhandenen Personalkapazitäten nicht umsetzbar ist. Bürokratie pur!“

Vor allem drohen aber im Bereich der Kindertagesstätten je nach Rechenvariante faktische Kürzungen der Landeszuschüsse an die Gemeinde für Erzieherinnen und Erzieher im Bereich von etwa 4 bis 15 Stellen. Hier bleibt aus Sicht der CDU-Gemeinderatsfraktion zu hoffen, dass die noch die noch fehlende Rechtsverordnung für das Kita-Zukunftsgesetz mehr Klarheit bringt und doch nicht zu diesen drohenden Kürzungen führt. „Auch die von der SPD-Grafschaft hochgelobte Frage des Mittagessens in den Kitas ist unzureichend gelöst,“ so Richard Horn, Mitglied im Sozialausschuss. Das neue Landesgesetz spricht nämlich nur davon, dass ein Mittagessen angeboten werden „soll“. Dadurch hat die jeweilige Tageseinrichtung ein Ermessen dahingehend, ob bei einer Betreuung über die Mittagszeit ein Mittagessen angeboten wird oder nicht. Dabei können Aspekte wie ein fehlendes Raumangebot in die Entscheidung mit einfließen und dazu führen, dass kein Mittagessen angeboten wird, obwohl die Betreuung über die Mittagszeit erfolgt. Die CDU in Rheinland-Pfalz wie auch vor Ort setzt sich dafür ein, dass ein Mittagessen angeboten werden muss. „Die angekündigten Landeszuschüsse für Küchen in den Kindertagesstätten von 5.000 Euro pro Einrichtung sind in diesem Zusammenhang als ´sehr bescheiden bis dürftig` einzustufen“, kritisiert Marcel Werner.

CDU-Ratsmitglied Margret Nelles-Lawnik, die selbst auch beruflich viel mit den Bereichen Kindertagesstätten und Kindertagespflege zu tun hat, macht weiter darauf aufmerksam, dass die Kindertagespflege im neuen Landesgesetz gar keine Erwähnung und damit auch keine Wertschätzung erfahre. Nach Ihrer Auffassung ist die Betreuung vor allem kleinerer Kinder in den Haushalten der Tagespflegeperson eine wichtige Ergänzung zur Kindertagesstätte. Auch der renommierte Sozialwissenschaftlicher Prof. Dr. Stefan Sell von der Fachhochschule Remagen hatte sich schon in dieser Richtung geäußert: seiner Meinung nach verstößt das Kita-Zukunftsgesetz gegen das Bundesgesetz im SGB VIII, in dem Kita und Kindertagespflege gleichgestellt sind. Damit drohe der Landesregierung eine Klage wegen Verstoßes gegen ein Bundesgesetz. Man könne nicht die Beitragsfreiheit für Zweijährige für Krippe und Kita beschließen und die Kindertagespflege außen vor lassen, so Sell. Nelles-Lawnik kritisiert auch den zu geringen Personalschlüssel im neuen Gesetz, denn unsere Kitas brauchen deutlich mehr Erzieherinnen und Erzieher; diese werden zukünftig weniger Zeit als heute zur Betreuung und Förderung zur Verfügung haben. Sie arbeiten schon jetzt an der Belastungsgrenze.

„Angesichts der aktuellen Schließungen der Kindertagesstätten in der Gemeinde Grafschaft aufgrund der Corona-Situation beobachten wir aufmerksam die Entwicklungen“, so Richard Horn abschließend. In der ersten Woche seien die Angebote der Notbetreuung in Grundschule und Kita noch sehr wenig in Anspruch genommen worden, weil die Eltern offenbar die Betreuung sehr vorausschauend anders organisiert haben. Diese Entwicklungen müsse man aber in der nächsten Zeit weiter beobachten. Die CDU-Grafschaft will auch zu einem späteren Zeitpunkt prüfen, inwieweit man die Familien von Elternbeiträgen, die während der Schließungszeit angefallen sind, entlasten kann. Dies betrifft die Eltern von Kindern, die noch nicht zwei Jahre alt sind.

Pressemitteilung der

CDU Grafschaft