Politik | 10.10.2023

Nach Urteil zu § 13b BauGB werden Bauherren und Kommunen im Stich gelassen

Kommunen und Bauherren warten auf Handlungsempfehlung der Landesregierung

Ortsbürgermeister Rolf Hans und Petra Schneider, MdL.  Foto: privat

Niederzissen. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum § 13b Baugesetzbuch (BauGB) warten die Kommunen und Bauherren in Rheinland-Pfalz noch immer auf eine Handlungsempfehlung der Landesregierung.

„Wie bereits am Bezirksparteitag der CDU am Samstag angesprochen, hat die Ortsgemeinde Niederzissen über 4 Millionen Euro in die Erschließung von neuen Siedlungsflächen investiert. Darum bin ich von dem Zögern der Landesregierung, insbesondere vom Finanzministerium enttäuscht. Wir als Ortsgemeinde und die Bauherren haben im Gegenzug ein entschlossenes und schnelles Handeln des zuständigen Ministeriums verdient“ so Ortsbürgermeister Rolf Hans. Auch die Landtagsabgeordnete Petra Schneider, die selbst aus Niederzissen kommt, hat kein Verständnis für das Handeln der Landesregierung. „Gerade in diesen schweren Zeiten von hohen Zinsen und zunehmender Inflation wagen junge Familien den Schritt ins Eigenheim. Dass diese Menschen nun von der Landesregierung im Stich gelassen werden und mit großer Sorge auf ihr geplantes Bauprojekt schauen, sollte zu denken geben“ so Schneider. Aus diesem Grund hat Schneider die Landesregierung mit einer kleinen Anfrage zum Handeln aufgefordert und will so die Veröffentlichung einer Handlungsempfehlung erreichen, die den Bauherren und den Kommunen in ganz Rheinland-Pfalz verlässliche Anhaltspunkte für das weitere Vorgehen gibt. „Bundesländer wie Bayern oder Schleswig-Holstein haben gezeigt, dass es auch anders geht. Dort wurden bereits Empfehlungen ausgesprochen, welche die Kommunen und die Bauherren entlasten. Diese Hilfe von Seiten des Landes vermisse ich in Rheinland-Pfalz“, so Schneider weiter.

Rheinland-Pfalz hat bei der Aufstellung von Bebauungsplänen nach § 13b BauGB bereits sehr große Anforderungen an den Umweltschutz und die Prüfung von eventuellen Konflikten mit dem Baurecht gestellt. Darum ist es umso ärgerlicher, dass mit dem Urteil alle Planungsverfahren bundesweit vorerst in Frage gestellt werden. Die Gemeinde Niederzissen hat sich auf Grund der ungewissen Lage Rechtsbeistand bei einer renommierten Anwaltskanzlei geholt. Um die Grundstückseigentümer der Baugrundstücke im Neubaugebiet „Bausenberg III“ und die Ratsmitglieder über die aktuelle Rechtslage zu informieren wird die Ortsgemeinde zeitnah zu einer Infoveranstaltung einladen. Der Termin hierzu wird in Kürze bekannt gegeben.

Pressemitteilung

Petra Schneider, MdL

Ortsbürgermeister Rolf Hans und Petra Schneider, MdL. Foto: privat

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Kommentare
10.10.202315:47 Uhr
SD

Wir sind selbst auch Bauherren für ein Neubaugebiet in Rheinhessen und warten dringend auf die Handlungsempfehlungen.

In unserem Fall wird der Verkauf der Grundstücke derzeit gestoppt obwohl die Jahresfrist nach §215 BauGB in unserem Baugebiet ohne Rüge bereits abgelaufen ist.

Die Gemeinden warten immer noch auf eine finale Stellungnahme der Behörden. Für uns als Bauherren ist diese Wartezeit äußerst schwierig, zumal zum Teil schon Kreditverträge und Hausverträge abgeschlossen worden sind, die durch den blockierten Grundstücksverkauf nun gefährdet werden. Gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit hoher Inflation und steigenden Zinsen, brauchen die Menschen und Gemeinden Sicherheit. Diese Verzögerung von einigen Monaten kann für viele Familien sehr schnell existenziell werden (Bereitstellungszinsen, Auslauf der Festpreisgarantie, Doppelbelastung Miete und Kreditabtrag).

Vielen Dank, Frau Schneider, dass Sie sich hier einsetzen! Ich bin gespannt auf die Reaktionen.

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