Politik | 03.09.2025

Anwalt: „Eklatantes rechtswidriges Vorgehen.“

Flut: Rechtsanwalt von Dr. Jürgen Pföhler: „Innenminister versucht Verantwortung abzuwälzen“

Landrat a. D. Dr. Jürgen Pföhler. Foto: privat

Kreis Ahrweiler. Die öffentlichen Äußerungen von SPD-Innenminister Ebling zum laufenden Disziplinarverfahren und sein voreiliges Agieren offenbaren sein aussichtsloses Bemühen, im Vorfeld der Landtagswahl von der Verantwortung und dem Versagen der damaligen SPD-geführten Landesregierung abzulenken.

Am 29. Juli 2025 gewährte das Innenministerium, das alleine für die Erstellung des Ermittlungsberichts einen Zeitraum von elf Monaten benötigte, Herrn Dr. Pföhler im Disziplinarverfahren eine Frist zur Stellung von Ermittlungsanträgen bis zum 10. Oktober 2025.

Ohne den Ablauf dieser Frist und den Eingang von Anträgen abzuwarten, wurde mit Bescheid des Innenministeriums vom 8. August 2025 gegenüber Herrn Dr. Pföhler bis auf Weiteres die Einbehaltung eines Drittels seines Ruhegehalts angeordnet.

Innenminister Ebling wendet sich nun im Rahmen der von ihm betriebenen Ablenkungskampagne an den Innenausschuss und die Öffentlichkeit. Er versucht, die Verantwortung für den Umgang mit der Flutkatastrophe und ihren Folgen auf Herrn Dr. Pföhler abzuwälzen.

So wirft Innenminister Ebling Herrn Dr. Pföhler beispielsweise als angeblich gravierende Pflichtverletzung vor, dass es im Juli 2021 im Kreis Ahrweiler keinen Alarm-und Einsatzplan Hochwasser gab. Innenminister Ebling und sein Ministerium nehmen allerdings nicht dazu Stellung, was mit einem Alarm-und Einsatzplan Hochwasser im Hinblick auf die in ihrer Gewalt und ihren Ausmaßen unvorhersehbare Naturkatastrophe vom 14./15 Juli 2021 konkret bewirkt worden wäre. Weder der Innenminister noch der unter seiner Verantwortung verfasste Ermittlungsbericht verlieren ein Wort dazu, ob und durch welche Handlungen, die nach Eblings Ansicht von Herrn Dr. Pföhler durchzuführen gewesen wären, ein konkret zu benennender Abwendungserfolg im Rahmen der Flutkatastrophe eingetreten wäre. Innenminister Ebling verschweigt darüber hinaus, dass die seinem Ministerium nachgeordnete Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion untätig geblieben ist und dass es im Kreis Ahrweiler offensichtlich bis heute keinen Alarm-und Einsatzplan Hochwasser gibt. Bis heute gibt der Innenminister keine Auskunft darüber, ob die ADDdiesbezüglich gegenüber der seit Februar 2022 im Amt befindlichen Landrätin Weigand interveniert hat und in Anbetracht des Fehlens eines Alarm- und Einsatzplanes Hochwasser, das laut Innenministerium von gravierender Bedeutung sein soll, aufsichtsrechtliche Schritte eingeleitet wurden.

In Anbetracht des eklatant rechtswidrigen Vorgehens von Innenminister Ebling werden Herr Dr. Pföhler und seine Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren für eine vollständige Sachaufklärung sorgen.

Rechtsanwalt Olaf Langhanki

Landrat a. D. Dr. Jürgen Pföhler. Foto: privat

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