Politik | 03.09.2025

Anwalt: „Eklatantes rechtswidriges Vorgehen.“

Flut: Rechtsanwalt von Dr. Jürgen Pföhler: „Innenminister versucht Verantwortung abzuwälzen“

Landrat a. D. Dr. Jürgen Pföhler. Foto: privat

Kreis Ahrweiler. Die öffentlichen Äußerungen von SPD-Innenminister Ebling zum laufenden Disziplinarverfahren und sein voreiliges Agieren offenbaren sein aussichtsloses Bemühen, im Vorfeld der Landtagswahl von der Verantwortung und dem Versagen der damaligen SPD-geführten Landesregierung abzulenken.

Am 29. Juli 2025 gewährte das Innenministerium, das alleine für die Erstellung des Ermittlungsberichts einen Zeitraum von elf Monaten benötigte, Herrn Dr. Pföhler im Disziplinarverfahren eine Frist zur Stellung von Ermittlungsanträgen bis zum 10. Oktober 2025.

Ohne den Ablauf dieser Frist und den Eingang von Anträgen abzuwarten, wurde mit Bescheid des Innenministeriums vom 8. August 2025 gegenüber Herrn Dr. Pföhler bis auf Weiteres die Einbehaltung eines Drittels seines Ruhegehalts angeordnet.

Innenminister Ebling wendet sich nun im Rahmen der von ihm betriebenen Ablenkungskampagne an den Innenausschuss und die Öffentlichkeit. Er versucht, die Verantwortung für den Umgang mit der Flutkatastrophe und ihren Folgen auf Herrn Dr. Pföhler abzuwälzen.

So wirft Innenminister Ebling Herrn Dr. Pföhler beispielsweise als angeblich gravierende Pflichtverletzung vor, dass es im Juli 2021 im Kreis Ahrweiler keinen Alarm-und Einsatzplan Hochwasser gab. Innenminister Ebling und sein Ministerium nehmen allerdings nicht dazu Stellung, was mit einem Alarm-und Einsatzplan Hochwasser im Hinblick auf die in ihrer Gewalt und ihren Ausmaßen unvorhersehbare Naturkatastrophe vom 14./15 Juli 2021 konkret bewirkt worden wäre. Weder der Innenminister noch der unter seiner Verantwortung verfasste Ermittlungsbericht verlieren ein Wort dazu, ob und durch welche Handlungen, die nach Eblings Ansicht von Herrn Dr. Pföhler durchzuführen gewesen wären, ein konkret zu benennender Abwendungserfolg im Rahmen der Flutkatastrophe eingetreten wäre. Innenminister Ebling verschweigt darüber hinaus, dass die seinem Ministerium nachgeordnete Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion untätig geblieben ist und dass es im Kreis Ahrweiler offensichtlich bis heute keinen Alarm-und Einsatzplan Hochwasser gibt. Bis heute gibt der Innenminister keine Auskunft darüber, ob die ADDdiesbezüglich gegenüber der seit Februar 2022 im Amt befindlichen Landrätin Weigand interveniert hat und in Anbetracht des Fehlens eines Alarm- und Einsatzplanes Hochwasser, das laut Innenministerium von gravierender Bedeutung sein soll, aufsichtsrechtliche Schritte eingeleitet wurden.

In Anbetracht des eklatant rechtswidrigen Vorgehens von Innenminister Ebling werden Herr Dr. Pföhler und seine Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren für eine vollständige Sachaufklärung sorgen.

Rechtsanwalt Olaf Langhanki

Landrat a. D. Dr. Jürgen Pföhler. Foto: privat

Leser-Kommentar
04.09.202510:29 Uhr
Rolf Stern

Die Stellungnahme des Rechtsanwalts von Dr. Jürgen Pföhler wirkt wie ein Versuch, die Verantwortung für die Ahrflut allein auf die Landesregierung und Innenminister Ebling abzuwälzen. Sicher, auch auf Landesebene wurden Fehler gemacht. Doch das entbindet den damaligen Landrat nicht von seiner Pflicht, im Katastrophenfall alles zu tun, um Menschenleben zu schützen.
Bitter ist, dass in der Erklärung kein Wort über die mehr als 130 Toten, die Verletzten und die zerstörten Existenzen steht. Stattdessen wird formaljuristisch diskutiert, ob ein Alarm- und Einsatzplan Hochwasser überhaupt geholfen hätte. Solche Argumente wirken kalt und zynisch.

Am Ende werden Gerichte die rechtliche Verantwortung klären. Die moralische Verantwortung aber bleibt: Wer ein Amt trägt, trägt auch die Pflicht, in der Katastrophe zu handeln. Dieses Vertrauen wurde 2021 auf mehreren Ebenen enttäuscht auch und vor allem durch Dr. Pföhler.

04.09.202509:02 Uhr
K. Schmidt

Ich teile die Auffassung des Anwalts von Dr. Pföhler zumindest soweit, als das mir unverständlich ist, wieso es in diesem Schwarzen-Peter-Spiel nur einen Verantwortlichen geben soll. Das Land und dessen Behörden und Vertreter hat nach der Flut das Landeskatastrophenschutzgesetz und für dreistellige Millionen die Behördenstruktur geändert, die Kompetenzen anders aufgebaut und anders beschrieben (wenn auch immer noch nicht klar genug)... Ist das etwa alles das Resultat aus der Erkenntnis, dass die Rolle des Landes bei der Flut 2021 fehlerfrei, einwandfrei, vorbildlich gelaufen sein sollte, so wie es manche Landesvertreter gerne darstellen? Recht zeitnah nach der Flut waren ganze Züge von Feuerwehr und Hilfsorganisationen aus anderen Bundesländern vor Ort, die dort vordefiniert sind - sowas hat das Land m.W. bis heute noch nicht gebildet. Und die Förderung der Kommunen dafür, die hat man gekürzt. Ist das auch der Landrat schuld? Wo bleibt denn die Verantwortung des Landes?

03.09.202517:53 Uhr
Birgit Bär

Ein „eklatant rechtswidriges Vorgehen“ waren die Handlungen, bzw. die Nicht-Handlungen des damaligen Landrates Dr. Jürgen Pföhler! Es lag eindeutig mindestens ein eklatantes Organisationsverschulden des Landrates und zuständigen Behördenleiters vor. Er hat nicht die rechtlich vorgesehenen Strukturen geschaffen, um in einem Krisenfall wie diesem als zuständige Behörde handlungsfähig zu sein und schon garnicht die erforderlichen Maßnahmen zeitgerecht getroffen. Eine Ablenkungskampagne ist dies hier! Und es ist m. E. ein Skandal, dass Herr Pföhler bisher nicht angeklagt wurde.

03.09.202516:22 Uhr
Rainer Breuer

Von einem Landrat, der mit Sicherheit nicht schlecht bezahlt wird, kann man schon erwarten, das er in so einer Situation Verantwortung übernimmt. Er ist ein Jurist und sein ganzes Verhalten war von Anfang an darauf ausgerichtet, von sich selber finanziellen Schaden abzuwenden, anstatt für die Bürger da zu sein, deren Landrat er war. Menschlich gesehen, sollte er sich schämen und sein Anwalt auch. Das ist meine persönliche Meinung. Mit freundlichen Grüßen. Rainer Breuer

Dieter Mintgen antwortete am 03.09.202522:05 Uhr

Ich kann Ihnen nur recht geben. Herr Pföhler hat ein Amt bekleidet und sich im Katastrophenfall verdrückt. Verantwortung übernehmen für mehr als 100 Mitbürger aus dem Ahrtal ist nicht so seins. Solche Menschen kann man nur am Geldbeutel packen.

Jürgen antwortete am 03.09.202519:31 Uhr

Gut geschrieben, sehe ich genauso. Wem sein Auto wichtiger war oder anders, wer wusste, was auf uns zu kam und uns alle nicht warnte, will jetzt auch noch seine eigene Unfähigkeit und Verantwortungslosigkeit von einem Anwalt uns erklären lassen.

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