Land muss Landesdüngeverordnung zurücknehmen
Kreis Ahrweiler. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts macht deutlich: Auch die rheinland-pfälzische Landesdüngeverordnung steht auf wackligen Beinen. „Wenn Bayern seine Regelung zurücknehmen muss, kann Rheinland-Pfalz nicht einfach weitermachen, als wäre nichts geschehen“, erklärt der CDU-Agrarpolitiker Horst Gies. „Die Landesregierung ist aufgefordert, die rechtswidrige Verordnung umgehend zurückzunehmen.“
Der Christdemokrat betont, dass die Landwirte in Rheinland-Pfalz verantwortungsbewusst und mit höchster Präzision düngen: „Unsere Bäuerinnen und Bauern arbeiten nach strengsten Auflagen – sorgfältig, fachlich fundiert und im Sinne des Grundwasserschutzes.“ Das Urteil aus Leipzig sei ein Signal, das Verursacherprinzip zu stärken und die Messstellendichte sachgerecht auszubauen, anstatt pauschal ganze Regionen zu belasten.
„Die Düngeverordnung darf nicht zum politischen Instrument auf Kosten der Landwirtschaft werden. Deshalb haben wir das Thema auf die Tagesordnung im nächsten Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau gesetzt.“
Pressemitteilung Horst Gies,
CDU MdL
