Blaulicht | 05.11.2025

Polizei nimmt junge Tatverdächtige fest

03.11.: Seniorin vereitelt Betrug

Symbolbild Copyright: Gina Sanders - stock.adobe.com

Bad Godesberg. In Bad Godesberg kam es am Montag, den 3. November 2025, zu einem bemerkenswerten Polizeieinsatz. Die Bonner Polizei nahm zwei Tatverdächtige fest, die in einen versuchten Telefonbetrug verwickelt waren. Ziel des Betrugs war eine 88-jährige Frau, die von den Tätern ins Visier genommen wurde.

Am Telefon wurde der Seniorin eine erfundene Geschichte aufgetischt, bei der die Betrüger sich als Polizisten ausgaben. Sie behaupteten, dass es in ihrem Wohnumfeld zu mehreren Diebstählen gekommen sei und auch ihre Wertsachen gefährdet seien. Um diese zu schützen, werde ein verdeckter Ermittler der Polizei die Wertsachen sichern und in Verwahrung nehmen. Gutgläubig vereinbarte die Frau daraufhin einen Übergabetermin in ihrer Wohnung im Ortsteil Alt-Godesberg.

Als der sogenannte Geldabholer in der Wohnung der Seniorin erschien, zögerte diese nicht und informierte ihren Sohn über den Vorfall. Der Sohn handelte rasch und alarmierte die Polizei über den Notruf. Die herbeigerufenen Streifenwagenbesatzungen konnten den 22-jährigen Geldabholer nach einer kurzen Flucht aus dem Mehrfamilienhaus festnehmen. Die polizeilichen Ermittlungen führten zudem zur vorläufigen Festnahme eines 18-jährigen Fahrers, der mit einem Pkw in der Nähe des Tatorts entdeckt wurde.

Beide Tatverdächtigen, sowohl der 18-jährige Fahrer als auch der 22-jährige Geldabholer, wurden nach den ersten kriminalpolizeilichen Maßnahmen mangels Haftgründen wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen des auf Betrugsdelikte spezialisierten Kriminalkommissariats 24 der Bonner Polizei laufen weiterhin.

Die Polizei gibt der Öffentlichkeit wichtige Hinweise: Sie wird niemals um Geldbeträge bitten oder auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben. Anrufe unter der Polizeinotruf-Nummer 110 sind nicht von der Polizei. Persönliche und finanzielle Informationen sollten am Telefon nicht preisgegeben werden, im Zweifelsfall sollte das Gespräch einfach beendet werden. Geld oder Wertsachen sollten niemals an unbekannte Personen übergeben werden. Bei Unsicherheiten wird empfohlen, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen oder die Polizei unter der Nummer 110 zu kontaktieren.

Symbolbild Copyright: Gina Sanders - stock.adobe.com

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06.11.202510:42 Uhr
Boomerang

In Zeiten in denen selbst Vergewaltigung mit Bewährung geahndet wird ist das doch wenig verwunderlich. Es ist ja nur ein alter Mensch der hier um seine Lebensgrundlage oder Existenz gebracht wird.Dem jungen Straftäter das süße Leben zu versauen in dem man ihn bestraft wäre ja unmenschlich. Die mangelnde Moral der Politik macht sich seit langem auch in der Justiz breit.

05.11.202509:44 Uhr
K. Schmidt

"mangels Haftgründen wieder auf freien Fuß gesetzt" - seien wir halt froh, dass sich die Polizei (noch?) nicht bei solchen Gestalten entschuldigen muss, dass man sie beim Broterwerb gestört hat. Es sind Sätze wie dieser, die ganz gewaltig an der Akzeptanz und damit am Fundament unseres Rechtsstaates kratzen. Und ja, dieser Irrsinn leistet auch seinen Beitrag zu den Wahlumfragen unserer Zeit.

Anna antwortete am 07.11.202519:07 Uhr

Wenn keine Fluchtgefahr besteht und die Täter schon eindeutig identifiziert wurden, besteht doch kein Grund für eine Untersuchungshaft. Es wird ermittelt, dann gibt es einen Prozess und erst dann eine Strafe.

Boomerang antwortete am 06.11.202510:47 Uhr

Hätten die beiden,statt eine alte Frau zu bestehlen, ein Ha**nkreuz an die Wand gemalt bekämen sie die volle Härte der Justiz zu spüren.

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